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Der aktivierende Staat macht mobil

aus: Lohoff, Ernst; Trenkle, Norbert; Wölflingseder Maria; Lewed, Karl-Heinz (Hg): Dead Men Working. Gebrauchsanweisungen zur Arbeits- und Sozialkritik in Zeiten kapitalistischen Amoklaufs, Münster 2004, S. 86 – 99

Der aktivierende Staat macht mobil

von Frank Rentschler

Auswirkungen des ›Forderns und Förderns‹

Nach fast dreißig Jahren stetig ansteigender Massenarbeitslosigkeit wird im herrschenden Diskurs kaum noch nach gesellschaftlichen Hintergründen und Ursachen dafür gefragt. Stattdessen dreht sich der Streit um die Effektivität unterschiedlicher Methoden, die nicht das Problem der Arbeitslosigkeit bekämpfen, sondern vielmehr die Abwicklung des Wohlfahrtsstaates verfolgen. Unter diesen ›Lösungsansätzen‹ kristallisieren sich mit der ›Verfolgungsbetreuung‹ und dem ›Fordern und Fördern‹ zwei zentrale Konzepte heraus.

Die Verfolgungsbetreuung

Die Regierung verweist derzeit gerne darauf, dass die arbeitsmarktpolitischen ›Reformen‹ zu greifen beginnen. Als Beleg dafür wird die statistisch sinkende Zahl der Arbeitslosen genommen. Auffällig an diesem ›Beschäftigungswunder‹ ist allerdings der sich gleichzeitig vollziehende reale Rückgang von Arbeitsplätzen. Dieser scheinbare Widerspruch hängt schlicht mit der Tatsache zusammen, dass die Ansprüche auf Lohnersatzleistungen zusammengestrichen wurden. Weil man die herkömmlichen Kriterien verschärft hat, tauchen nunmehr in der Statistik immer weniger Arbeitssuchende bzw. Leistungsnehmer auf. Durchaus zu Recht bucht dies Florian Gerster, der ehemalige Chef der Bundesanstalt für Arbeit, auf das Konto der sozialdemokratischen ›Reformen‹.

Neben der verschärften Vermögensanrechnung der Einkommen von Lebenspartnern, die v.a. zur Streichung des finanziellen Anspruchs von Frauen führte, wurde der Druck auf Arbeitslose erhöht. Dies führte dazu, dass die »unechten Arbeitslosen« (Gerster) durch Aussteuerung aus dem Leistungsbezug nicht mehr als arbeitslos gelten. Der Begriff der ›Verfolgungsbetreuung‹ drückt diese verschärfte Praxis der Arbeitsverwaltung treffend aus. Als beabsichtigter Effekt wird die Statistik bereinigt und die Herausgefallenen werden ohne materielle Zuwendung in eine stetige Verarmung entlassen. Nachdem der Markt bestimmte Menschen schon für überflüssig erklärt hat, vollzieht der Staat nun die gleiche Logik. Mitarbeiter des Personalrats des Landesarbeitsamtes NRW beschreiben die Mechanismen der Kostenreduktion:

»Der BA Vorstand fordert Arbeitslosengeldeinsparungen in Höhe von 2,89 Mrd. Euro für das Jahr 2003. Dabei schätzen die verantwortlichen in der BA zu Recht ein, dass mit einer gutwilligen Rückgabe der Gelder durch die Arbeitslosen nicht zu rechnen ist. Also verpflichtet man die Arbeitsämter, diese Summen einzutreiben. Das Einsparzauberwort heißt Sperrzeit und die dazu notwendigen Maßnahmen werden im BA Unwort des Jahres zusammengefasst: Den Arbeitslosen droht die ›Verfolgungsbetreuung‹. Konkret bedeutet das, jede mögliche und unmögliche Gelegenheit zur Verhängung einer Sperrzeit wird genutzt. Der Druck auf die Arbeitslosen macht auch vor den Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern nicht halt. Es werden Hitlisten eingerichtet, mit dem Ziel, zu schauen, wer in welcher Zeit wie viele Sperrzeiten verhängt. In der Arbeitsvermittlung verschärft sich der Umgangston mit den Arbeitslosen, in der Leistungsabteilung brechen die Kolleginnen und Kollegen unter der Flut von Leistungseinstellungen und Sperrzeitbescheiden zusammen. Die Frage, ob berechtigte oder unberechtigte Sperrzeit, ist vollkommen unerheblich, in jedem Fall aber störend und somit unerwünscht.«

Fordern und Fördern

Nun bleibt diese Politik der ›Verfolgungsbetreuung‹, d.h. des Ausschlusses von Arbeitslosen aus dem Leistungsbezug, nicht unkritisiert. Der vorherrschende Einwand besteht jedoch darin, dass sie nicht konsequent genug verfolgt würde. Gelegentlich wird auch moniert, mit diesen Maßnahmen bekämpfe man nur die Arbeitslosen, nicht aber die Arbeitslosigkeit. Allein dieses ›nur‹ ist verräterisch. Denn die Bekämpfung der Arbeitslosen soll keineswegs unterbleiben, vielmehr müsse die Verwaltung die Betreuung der Arbeitslosen gezielt und aktivierend ausweiten: sie sollen ›gefordert und gefördert‹ werden. So heißt es bei Fretschner, Hilbert und Stöbe-Blossey über den aktivierenden Staat:

»Auf der individuellen Ebene der sozialen Arbeit steht die Verknüpfung von Fördern und Fordern im Mittelpunkt. Dies kann – etwa bei sozialund arbeitsmarktpolitischen Programmen – gegebenenfalls auch bedeuten, dass die Ablehnung von staatlichen Förderangeboten mit Sanktionen belegt wird – allerdings nur wenn geeignete, individuell passgenaue Förderangebote überhaupt gemacht werden. Diese Verknüpfung von Fordern und Fördern wird in der öffentlichen Diskussion gerne übersehen: Teilweise werden unter Berufung auf das Leitbild des aktivierenden Staates beispielsweise pauschal Leistungskürzungen für arbeitsunwillige Arbeitslose gefordert, ohne zu hinterfragen, ob geeignete Angebote überhaupt existieren (…) Die Verknüpfung von Fordern und Fördern bedeutet zunächst eine steigende Anforderung an Sozialpolitik und soziale Arbeit, verstärkt geeignete Angebote für sehr unterschiedliche Zielgruppen zu entwickeln. Dies heißt eben auch, dass bei bestimmten Gruppen zunächst das Wollen Können unterstützt werden muss. Die Androhung von negativen Sanktionen im Falle der Ablehnung kann in der Tat nicht für sich genommen eine Verhaltensänderung in eine bestimmte Richtung bewirken, sie kann jedoch verknüpft mit geeigneten Angeboten eine unterstützenden Funktion einnehmen – nicht mehr aber auch nicht weniger.«

Was ist aber im Konzept des Forderns und Förderns überhaupt ein ›geeignetes Angebot‹? Auf jeden Fall eines, das nicht abgelehnt werden kann, ohne negative Sanktionen befürchten zu müssen. Über diesen offen werdenden Zwang versucht die staatliche Verwaltung, eine Verhaltenskorrektur zu erreichen, die im Kern darin besteht, dass die Betroffenen freiwillig wollen, was ihnen aufgezwungen wird. Die zunehmende Repression zielt auf Einstellungen: Die ›Geförderten‹ sollen die Zwangsmaßnahmen als ganz in ihrem Sinne begreifen lernen. Dass sie die Tretmühle der Fördermaßnahmen als sinnlos empfinden, weil sie sich keine Verbesserung ihrer Situation davon versprechen, spielt dabei keine Rolle. Vielmehr soll jede Uneinsichtigkeit die Lage der Betroffenen verschlechtern. Für den Erfolg der Zwangsmaßnahmen ist wichtig, dass das zunächst abgelehnte Angebot doch noch als sinnvoll begriffen wird. Andernfalls folgt daraus – sozusagen als ›gerechte‹ Strafe für zu viel Eigensinn – unmittelbar eine Leistungskürzung, eine Verschlechterung der materiellen Situation und in letzter Konsequenz sogar der Verlust der Existenzberechtigung überhaupt. Will der Arbeitslose in dieser Gesellschaft noch eine Perspektive haben, so muss er jeden individuellen Willen aufgeben. Nur dann erhält noch eine »zweite Chance« (Stoiber) und kann somit auf Sozialhilfe hoffen.

Wer bisher Leistungen vom Arbeitsamt bezog, die Anspruchsberechtigung wegen angeblich mangelnder Mitwirkung aber verlor, sei es durch Ablehnung einer angetragenen Maßnahme oder weil der Arbeitslose zu offenkundig sein Missfallen ausdrückte, konnte bisher wenigstens noch auf Sozialhilfe ausweichen. Solange diese noch nach den Grundsätzen des bisherigen Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) gewährt wurde, war diese Möglichkeit zumindest nicht ausgeschlossen. Allerdings war sie schon vor Hartz immer schwieriger zu realisieren. Erika Biehn und Frank Jäger schreiben zu dem Anspruch auf Sozialhilfe gemäß BSHG:

»Danach wird die Hilfeberechtigung durch eine gegenwärtige Notlage ausgelöst (Gegenwärtigkeitsprinzip), sie wird gewährt unter Berücksichtigung der individuellen Situation der/des Hilfesuchenden (Individualisierungsprinzip), infolge der Hilfebedürftigkeit nach der tatsächlichen Lage (Faktizitätsprinzip) und sie orientiert sich am Bedarfsdeckungsprinzip. Was am Ende einer durch Verwaltungsverfahren, Kostenerwägungen und Machtausübung bestimmten Gewährungspraxis von diesen hehren Zielen übrig bleibt, das ist die eine Seite. Aber immerhin besteht noch die Möglichkeit, die o. a. Ansprüche vor Gericht einzuklagen. Die andere Seite der Medaille ist die sich abzeichnende Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen an niedrigere Rechtsstandards, die in der Praxis längst zum Alltag gehören.«

Die ohnehin wenigen Betroffenen, die sich gegen Behördenentscheidungen auf juristischem Wege gewehrt haben, werden zukünftig diesbezüglich überhaupt keine Möglichkeiten mehr haben. Für Bezieher geringer Arbeitslosenhilfe, die Entscheidungen der Behörden nicht einfach hingenommen haben, haben die veränderten Bezugsvoraussetzungen weit gravierendere Auswirkungen als die Absenkung des Niveaus. Die Frage der Höhe des ALGII ist allerdings der einzige Punkt, in dem es derzeit Unterschiede zwischen den Parteien gibt. Das Grundprinzip des ›Forderns und Förderns‹ wird hingegen ebenso geteilt wie die Vorstellung eines autoritären Staates, der als ›aktivierender‹ seine Bürger in die Pflicht nimmt. In diesem Staatsverständnis unterscheidet sich auch die Philosophie der ›Neuen Mitte‹ vom totalen neoliberalen Marktradikalismus. Während dieser alle Vermögenslosen und alle, die ihre Arbeitskraft nicht verkaufen können, ihrem Schicksal überlassen will, zielt der aktivierende Staat auf repressive Inklusion. Die Philosophie der neuen Mitte, beschreibt Martin Dieckmann  treffend:

»Wir finden hier einen doppelten Bruch vor. Einerseits mit der Vorstellung von sozialen BürgerInnen-Rechten als ›unbedingten Ansprüchen‹, also mit der historischen Sozialstaats-Idee, wie sie von unten interpretiert wurde. Andererseits wird hier aber auch ein Bruch mit dem neoliberalen Freiheits-Diskurs vollzogen. Der Vorrang von Gesellschaft als ›Gemeinschaft‹ in Gestalt einer Pflichten-Ethik verleugnet sogar noch die rein liberale Dimension von Freiheit (…) Geschickt wird an die Kritik sozialer Ausgrenzung angeknüpft, aber es handelt sich hier um eine Ideologie repressiver Einschließung. Die klar ausgesprochene Politik des Arbeitszwangs hat dabei wahrscheinlich erst in zweiter oder dritter Linie eine unmittelbar ökonomische Bedeutung. Zentral ist dagegen die weit über die unmittelbare ökonomische Anwendung hinaus gehende ideologische Aufladung ›der Arbeit‹ als Pflicht zur Pflicht. (…) Die Einschließung befriedigt den Ruf nach Solidarität, ihr repressiver Charakter bestätigt wiederum das Abgrenzungsbedürfnis der real oder nur imaginär Privilegierten innerhalb der Hierarchie von Anerkennung und Elend. Jede Vorstellung von sozialen Rechten als ›unbedingten Ansprüchen‹ wird bereits im Ansatz unterbunden. Die Frage Viviane Forresters (in Terror der Ökonomie), ob man sich denn sein Recht zu leben erst verdienen müsse, wird in der

›Radikalen Mitte‹ auf neue Weise zu einer rhetorischen Frage. Es gibt nur eine einzige Antwort – ein Ja. Die neue Sozialdemokratie tritt zwar in neuer Gestalt auf die Bühne, freilich in Kostümen und mit Requisiten, die man schon aus früheren Inszenierungen kennt: als Sozialdemokratie, Konservatismus und Liberalismus in neuer Zusammensetzung. Unter der Hand ergibt sich daraus ein Gesamtbild, das aus allen diesen historischen Traditionen die reaktionärsten Tendenzen zusammenführt.«

Teacher, Preacher, Cop and Friend

Das Konzept des ›Forderns und Förderns‹ beinhaltet einen neuen sozialpädagogischen Ansatz. Es löst das Prinzip der ›Hilfe zur Selbsthilfe‹ ab, welches noch an emanzipative Vorstellungen aus der 68er Bewegung gekoppelt war. Obwohl auch dieser Grundsatz repressive Momente hatte und eine sozialbürokratische Verwaltung die Menschen wiederum bevormundete, war der Selbsthilfe-Ansatz doch auf ein bestimmtes Maß an Selbstbestimmung aus. Er zielte in erster Linie auf Selbstermächtigung der Menschen, die lernen sollten, eigene Bedürfnisse zu artikulieren. Die Zielgruppe bildeten daher diejenigen, die mit ihrem Leben unzufrieden waren und einen Rat benötigten, auf welchem Weg sie ihre Lebenssituation verbessern könnten.

Den Ausgangspunkt bildete eine persönlich empfundene Konfliktsituation und das daran anschließende Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten. Der Sozialpädagoge verstand sich als professioneller Berater, der seine Hilfe nicht aufdrängt, sondern sie den Hilfebedürftigen anbietet. Voraussetzung zur Selbsthilfe blieb immer, dass die Betreffenden zunächst selber eine Problemsituation in ihrem Leben wahrnahmen und nicht von anderen zu ›Problemfällen‹ gemacht wurden. Die Inanspruchnahme der Hilfe beruhte daher auf Freiwilligkeit. Wobei die für den Hilfebedürftigen akzeptable Lösung das Resultat eines ergebnisoffenen Prozesses sein sollte. Grundlage war also eine Beratung, die freiwillig in Anspruch genommen wurde, und der Ratsuchende konnte selbst entscheiden, ob er den Rat annimmt oder nicht. Der Sozialarbeiter musste plausibel machen, inwiefern die Befolgung des Lösungsvorschlags die Situation im Sinne des Hilfebedürftigen verbessern würde. Dieser Einsicht durfte nicht durch Androhung von Sanktionen des Beratenden nachgeholfen werden. Im Gegenteil: Der Ratgebende half im Idealfall sogar, drohende Sanktionen von Dritten zu umgehen. Die Möglichkeit ein Hilfsangebot zu befolgen, war freilich in der Realität an rechtliche, finanzielle und politische Vorgaben gebunden, die für den Hilfebedürftigen im Einzelnen nicht angemessen sein konnten. In diesem Fall war der Sozialpädagoge aufgefordert, den Ratsuchenden zu ermuntern, zusammen mit ähnlich Betroffenen für eine Verbesserung der angesprochenen Bedingungen einzutreten und Konflikte mit den Verteidigern des Status Quo auszutragen. Die Pädagogik verstand sich als »Konfliktpädagogik« (Wolfgang Völker).

Im aktivierenden Staat gilt heute hingegen das Prinzip der ›fordernden Beratung‹. Der Ratsuchende wird zum Beratungsgespräch gezwungen. Die neue Praxis basiert auf der finanziellen Abhängigkeit der beratenden Stelle gegenüber, wie dies bei Beziehern von Arbeitslosenund Sozialhilfe der Fall ist. Ob ihnen die finanziellen Hilfen ausgezahlt werden, hängt nun nicht mehr wie früher vorwiegend von rechtlichen Ansprüchen aus einer früheren Tätigkeit (Arbeitslosenhilfe) oder vom Vermögen (Sozialhilfe) ab, sondern von der Überprüfung ihrer »Arbeitsmarktnähe«, so die Formulierung in einem Regierungspapier. Die Position der Arbeitslosen dem Arbeitsamt gegenüber ist nicht mehr bestimmt durch den erworbenen Anspruch auf Leistungen, sondern sie gelten nach dem Hartz-Konzept jetzt als ›Kunden‹. Dieser Begriff ist durchaus treffend, da dem Antrag auf Arbeitslosengeld zukünftig eine Überprüfung der ›Kreditwürdigkeit‹ des Antragstellers vorausgeht. Es muss geklärt werden, ob sich die Investition in sein ›Humankapital‹ überhaupt lohnt. Die Bundesanstalt für Arbeit, die sich nicht mehr als öffentliche Behörde, sondern als Dienstleister für den Staat, für private Haushalte und für Unternehmen versteht, die diesen Kunden Personal passgenau liefert, hat die Aufgabe zu überprüfen, ob die Menschen die sie aufsuchen, angepasst genug sind, und welcher Aufwand betrieben werden müsste, um sie fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Dafür muss sie Geld umschichten und Sorge tragen, dass von den zur Verfügung stehenden Mitteln, möglichst wenig direkt an die Arbeitslosen ausgezahlt und mehr in die Förderung ihrer ›Employability‹ gesteckt wird. Das Beratungsgespräch soll klären, ob sich der Aufwand lohnt. Vom Ausgang der Beratung wird dann abhängig gemacht, ob der Arbeitslose Geldleistungen weiter beziehen kann oder überhaupt erhält. Gleichzeitig wird ihm ein Eingliederungsvertrag vorgelegt, mit der Verpflichtung, diesen zu unterschreiben. Einen Auszug eines solchen Vertrages beschreibt Christa Sonnenfeld:

»Die konkrete Ausgestaltung des Offenbacher Arbeitsamtes sieht folgendermaßen aus: Es werden fünf Bewerbungen die Woche verlangt, das heißt fünf Vorstellungen bei potentiellen Arbeitgebern, die den Besuch der Erwerbslosen schriftlich bestätigen müssen. Im Vordruck heißt es: ›X hat sich heute bei uns um eine Arbeitsstelle u. a. auch als Hilfskraft beworben. Das kostenlose Praktikum von 12 Wochen und den Arbeitgeberzuschuss von 50 % für mindestens ein Jahr bei Einstellung hat er angeboten‹ – Firmenstempel und Unterschrift.«

Der Arbeitslose hat sich den Vorgaben des Beraters zu fügen, ohne Fragen nach dem Sinn dieser Vorschriften zu stellen, was einer Überprüfung seiner Anpassungsbereitschaft gleichkommt. Diese Aufgabe übernehmen die Fallmanager der Arbeitsämter nicht nur selber, sondern sie übertragen die Kontrolle auch an die bisherigen sozialpädagogischen Einrichtungen oder neu gegründete Bildungsträger und Zeitarbeitsfirmen. Dabei werden diese zu bloßen Vollzugsorganen der Arbeitsämter degradiert. Doch egal ob nun Fallmanager beim Arbeitsamt oder in einer Einrichtung, für beide gilt dasselbe Leitbild, das in einem Beratungshandbuch der Bertelsmannstiftung propagiert wird:

»Teacher, Preacher, Cop and Friend«. In der Dokumentation »Sinnlose Beschäftigungsmaßnahmen und Geschäfte mit Erwerbslosigkeit« wird ein solcher ›Teacher, Preacher, Cop and Friend‹ beschrieben:

»Es ist klar, wir haben hier eine Persönlichkeit vor uns, die das Risiko liebt. Stolz erzählt er, wie er als junger Mensch seinen sicheren Job bei der Lufthansa gekündigt habe, um sich selbständig zu machen. Zwar hat er dann bankrottiert und außerdem ging darüber seine Ehe in die Brüche, trotzdem möchte er diese Erfahrung auf keinen Fall missen. Denn sie hat in stärker gemacht, hat ihn gelehrt, dass das Leben voller Risiken ist und dadurch erst lebenswert wird. Mit dieser Einstellung, die es erlaube, alles mal zu versuchen, habe er es schließlich doch noch ziemlich weit gebracht: nämlich bis zum ›Personal-Trainer‹. Er empfehle den Erwerbslosen, sich diese Sichtweise zu eigen zu machen, dann würden sie bald wieder in Lohn und Brot stehen. Dabei müssten sie allerdings auch Misserfolgen etwas Positives abgewinnen und daraus lernen. Keineswegs dürften sie z. B. erwarten, dass sie für ihre Arbeitskraft, die sie anderen zu Verfügung stellen, gleich einen Lohn erhalten. Aber sie könnten ihre Fähigkeiten durch kleine Dienstleistungen austesten, Kontakte knüpfen, Selbstbewusstsein erlangen, und so vielleicht zu einem Job kommen: ›Es gibt doch in ihrer Umgebung bestimmt jemanden, dessen Rasen mal gemäht werden müsste. Bieten sie ihre Hilfe an, ohne gleich Geld zu verlangen. Wenn sie die Arbeit zufrieden stellend erledigen, wird man ihnen beim nächsten Mal Geld anbieten. Und ihre Hilfsbereitschaft wird sich rumsprechen, sie werden von anderen Leuten Aufträge bekommen. Probieren sie es einfach aus, selbst wenn es nicht klappt, sie haben dabei was gelernt.‹ Und stolz erzählt er, wie ihm als jungem Studenten in Frankreich das Geld ausging, und er als Bauarbeiter anheuerte. Das Geld war dabei aber gar nicht das Wichtigste: ›Vielmehr habe ich dadurch gelernt, wie man in Frankreich baut.‹ Probieren sie einfach alles mal aus, empfiehlt er seiner Klientel. Z. B. könnten sie doch auf Bahnhöfen Geschäftsleuten die Koffer schleppen: ›Vielleicht lernen sie dabei ja einen Manager kennen, der ihnen einen Job anbietet.‹ Ach, das Leben kann so schön sein. Nur schade, dass so viele allein erziehende Mütter in der Maßnahme sitzen, denen der Vortrag überhaupt nicht gefällt. Deren Empörung kann der ›Personal Coach‹ gar nicht verstehen. Die Frauen weisen darauf hin, dass es schwierig ist, einen Job zu bekommen, wenn gleichzeitig Kinder versorgt werden müssen. Und die Gefahr, aus ihrer Wohnung zu fliegen, betrachten sie keineswegs als Ausdruck eines spannungsreichen Lebens, sondern dies ist für sie eine erschreckende Aussicht. ›Seien sie doch nicht so dogmatisch‹, lautet die Antwort. ›Wir müssen uns in Deutschland von diesem Sicherheitsdenken lösen. Die USA muss da unser Vorbild sein.‹ Und er erzählt mit verträumten Augen, wie er bei einem USA-Aufenthalt Tina Turner und Ray Charles getroffen hat und die ihm erzählt haben, dass sie in ganz kleinen Clubs angefangen haben, bevor sie große Stars wurden. ›Machen sie es wie die beiden, kämpfen sie für ihre Träume‹, sagt er, bevor er sich wegen eines dringenden Termins vorerst verabschiedet. Wahrscheinlich musste er seinem Nachbarn noch den Rasen mähen.«

Soweit also zu dem, was gemeinhin unter ›Profiling‹ zu verstehen ist. Die Juristin Helga Spindler hat darauf hingewiesen, dass dieser Begriff ursprünglich aus der Kriminalistik stammt. Aber auch in dem neuen Bedeutungsfeld hat der Verfolgungscharakter sich keineswegs geändert, denn die Personen, an denen das Profiling jetzt vollzogen wird, haben sich schließlich auch eines ›Verbrechens‹ schuldig gemacht: Sie sind arbeitslos geworden, und dies ist Resultat ihres nicht angepassten und damit schuldhaften Verhaltens. Sie haben sich zu sehr von den eigenen Ansprüchen bei der Arbeitssuche leiten lassen und »Mis-Match Probleme« (so die Hartz-Kommission) erzeugt, indem sie ihr Angebot nicht der Nachfrage auf dem Markt angepasst haben.

Entweder waren die Gehaltsvorstellungen zu hoch oder sie erwarteten tatsächlich, durch die Aufnahme einer Arbeit mehr zu verdienen als sie bislang Arbeitslosenhilfe erhielten. Diese Vorstellung ist ihnen in Zukunft grundlegend auszutreiben, indem man ihnen klar macht, dass es sich gerade umgekehrt verhält und sie verpflichtet sind, Löhne unter dem Sozialhilfesatz zu akzeptieren. Möglicherweise sind sie aber auch nicht flexibel genug und zentrieren ihren Lebensinhalt nicht entsprechend auf die Arbeit. Womöglich wollen sie dort wohnen bleiben, wo sie sozial eingebunden sind, anstatt bei jedem Stellenangebot den Wohnort zu wechseln. Vielleicht beanspruchen sie aber auch, Tätigkeiten entsprechend ihrer Wünsche, Neigungen, Fähigkeiten oder gar Qualifikation auszuführen, oder stellen gar die Frage noch dem Sinn ihres Tuns. All dies gilt es, ihnen grundlegend abzugewöhnen. Was das Konzept des ›Forderns und Förderns‹ bedeuten wird, fasst Helga Spindler treffend  zusammen:

»Es geht unter der Leitlinie von ›Fördern und Fordern‹ zunächst um den Abbau von Leistungsrechten, insbesondere von kalkulierbaren, einklagbaren Geldleistungsansprüchen zur Existenzsicherung. Darüber hinaus aber geht es ebenso um den Abbau von Abwehrund Schutzrechten – und zwar nicht nur gegenüber staatlichen Eingriffen, sondern auch vor einer Übervorteilung durch Arbeitgeber. An die Stelle von Rechten treten der Ausbau von rechtlich weitgehend ungeschützten Arbeitsverhältnissen und die sog. neuen Sozialen Dienstleistungsangebote (Assessment, Profiling, Case-Management etc.), die den Einzelnen steuern und überwachen, sobald er Hilfe und materielle Unterstützung benötigt. Die Entwicklung führt weg von Rechten, hin zu nebulösen ›Chancen‹, weg auch von Selbstachtung, Selbstbestimmung und Emanzipation, hin zu autoritären Fürsorgeangeboten, deren Ausgestaltung man sich durchaus etwas kosten lässt. Die Gelder werden nur umgeschichtet: weg vom Individualanspruch, hin zu den Dienstleister/innen und Kontrolleur/inn/en. Bei einem der Bertelsmann‘schen Vorzeigeprojekte, der Kommunalen Arbeitsförderungsgesellschaft ›KomAG Reutlingen Tübingen‹, sollen die Hilfeempfänger/innen bei mangelnder Mitwirkung an der ihnen aufgedrängten Hilfe bereits zum Schadenersatz herangezogen werden können, und vor kurzem erst hat ein Gericht den dortigen Sozialhilfeträger daran gehindert, die den Sozialhilfebezieher/inne/n aufgedrängten Arbeitsmaßnahmen auch noch von ihnen mitfinanzieren zu lassen. Entgegen manchen Befürchtungen wird es in Zukunft voraussichtlich sogar mehr Beschäftigungsmaßnahmen geben als bisher, aber nicht im Sinn von Hilfe und Eingliederung unter Berücksichtigung von Freiwilligkeit, Eignung und Neigung, sondern als Gegenleistung für die staatliche Existenzsicherung, ganz im Sinne einer Workfare-Ideologie, die damit eine neue Form von Ausgrenzung schafft.«

Die Dienstbotengesellschaft

Die Frage, ob etwas sinnvoll ist, entscheidet sich in einer Warengesellschaft allein auf dem Markt. Was auf diesem nicht nachgefragt wird, ist sinnlos. Über die Sinnhaftigkeit einer Beschäftigung entscheidet nach dieser Logik daher allein ein potentieller Kunde, der bereit ist, Geld für eine Ware auszugeben. Diese einfache Tatsache des Marktgeschehens haben nicht nur Arbeitslose zu begreifen, sondern auch Politiker. Wolfgang Streeck schreibt dazu:

»Ob eine Beitragsentlastung geringerer Einkommen dazu führt, dass noch mehr Hamburger gegessen werden, geht den Arbeitsmarktpolitiker nichts an; über Geschmack sollte er nicht streiten. Wer erst politisch klären will, was ›gesellschaftlich sinnvolle Tätigkeit‹ ist, um dann für diese ›Arbeitsplätze einzurichten‹, der mag es gut meinen. Das ist aber schon das Beste, was man über ihn sagen kann.«

Mehr Beschäftigung könne man hingegen nur erzielen, indem man potentielle Kunden auf dem Markt aufspürt und diesen ein attraktives Angebot macht, das ihren Wünschen in Art, Umfang und Preis entspricht. Mehr Beschäftigung entstehe nur durch eine stärkere Orientierung am Kunden. Der deutsche Sozialstaat, sagt Streeck, hat bisher verhindert, dass eine solche Kundenfreundlichkeit entstanden ist. Er beruht auf einer falsch verstandenen Vorstellung von Solidarität:

»In unseren nordwesteuropäischen Nachbarländern weiß man längst, dass es zu den Solidaritätspflichten der Gemeinschaft gehört, ihre Mitglieder nicht vor Marktzwängen zu schützen, die sie dazu bewegen könnten, sich noch mal aufzuraffen.«

Dieser als Solidarität missverstandene Schutz, schade nicht nur denjenigen, die der irrigen Ansicht sind, sie hätten ein Recht, nicht zu arbeiten, sondern lässt allgemein Arbeitlose verkennen, dass schließlich »jeder Arbeitsplatz besser als keiner« ist. Er verhindert aber vor allem, dass sich »willige und flexible Helfer« (Streeck) am Arbeitsmarkt anbieten. Die zu geringe Beschäftigung drücke sich deshalb in einer »Dienstbotenlücke« aus, und diese folgt laut Streeck daraus, dass diejenigen, die im industriellen Sektor nicht mehr unterkommen können, vom Staat durch passive Leistungen ausgehalten werden, anstatt sie im Hinblick auf den Arbeitsmarkt zu aktivieren. Potentielle Kunden für solche Dienstboten finden somit kein attraktives Angebot am Markt vor. Doch wer könnte überhaupt ein potentieller Kunden sein, wenn es Industrieunternehmen nicht sind? Streeck geht davon aus, dass in der Industrie nur noch technisch hochqualifizierte Menschen unterkommen können. Diese müssen den fast ausschließlich am Weltmarkt orientierten Unternehmen flexibel und zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen, sich aber auch ständig auf den neuesten technologischen Stand bringen. Die nötige Weiterbildung hat jeweils in der auftragsfreien Zeit stattzufinden und ist zum größten Teil selber zu bezahlen. Sie ist als Investition ins Humankapital zu verstehen, die der Unternehmer der eigenen Arbeitskraft tätigt. Damit ergibt sich eine kleine Schicht relativ gut verdienender Arbeitskraftunternehmer mit einem geringen Anteil an Freizeit. Ihr Einkommen müssen diese verstärkt zum Erhalt ihrer Beschäftigungsfähigkeit einsetzen, ebenso wie für die private Vorsorge gegen eventuelle Risiken. Der Staat bietet die Bereitstellung von Versicherungen und Bildungsangeboten nur noch auf einem abgespeckten Niveau. Die Industrieunternehmen können dagegen im globalen Standortwettbewerb die Bedingungen diktieren, und die Attraktivität für eine Investition richtet sich in diesem Bereich nicht nur nach der Lohnhöhe, sondern auch nach den Steuergesetzen und der ausgebauten Infrastruktur.

Den Staat, der diese Bedingungen zur Verfügung stellt, haben nach Streeck ausschließlich die neuen Arbeitskraftunternehmer zu finanzieren. Bei der Finanzierung gilt es aber, diese zu entlasten. Sie sollen einerseits weniger Sozialabgaben bezahlen, aber gleichzeitig mehr Leistungen dafür bekommen. Durch Kürzung und Umschichtung der Mittel, die bisher an Arbeitslose ausgezahlt wurden, sollen den High-Tech-Arbeitskräfte ein Heer von kundenfreundlich hergerichteten Servicekräften zur Verfügung stehen, die in Personalserviceagenturen der Arbeitsämter leicht abzurufen sind. Diese könnten den engen Zeitfond der Arbeitskraftunternehmer entlasten, indem sie ihnen im privaten Haushalt zur Hand gehen, ihnen ihr Mittagessen bereitstellen oder in zu Wellness-Centern umgebauten Krankenhäusern zu ihrer Erholung beitragen und ihnen beispielsweise die Zeitung ans Bett bringen. Explizit stellt Streeck fest, dass hier insbesondere für Frauen Beschäftigungsmöglichkeiten liegen. Damit dürfte dann auch ein zentraler Aspekt benannt sein, der für den öffentlichen Anklang des ›Forderns und Förderns‹ verantwortlich ist: Sowohl der Paradigmenwechsel in den sozialpädagogischen Konzepten als auch die Verwandlung des Betreuers zum ›Teacher, Preacher, Cop and Friend‹ sowie die Vorstellung vom allseits verfügbaren Dienstbotenpersonal verweisen auf den geschlechtsspezifischen Charakter der derzeitigen Visionen:

»Die Niedriglohnstrategie verdankt ihre Attraktivität aber über ihre vermeintlich ökonomische Plausibilität hinaus den gesellschaftlichen Leitbildern, die mit ihr transportiert werden. In den Visionen der wissensbasierten hochproduktiven Kernsektoren, die sich dank ihres hohen Einkommens und knapper Zeitressourcen eines Heeres von flinken Servicekräften und flexiblen Helfern bedienen, werden mit Verlockungen einer Domestikenökonomie nicht zuletzt auch Geschlechterstereotypen reproduziert« (Brigitte Stolz-Willig/Franziska Wietholt).

Literatur

AK-Erwerbslose im DGB Marburg: Sinnlose Beschäftigungsmaßnahmen und Geschäfte mit Erwerbslosigkeit. Darstellung, Dokumentation und Kritik Marburger Zustände; Marburg 2001.

Bertelsmann-Stiftung u.a. (Hrsg.): Handbuch Beratung und Integration. Fördern und Fordern – Eingliederungsstrategien in der Beschäftigungsförderung. Gütersloh 2002

Biehn, Erika/Jäger Frank: Sozialstaat auf Talfahrt. Über die Neuordnung des Fürsorgesystems. In: Forum Wissenschaft 4 (2003)

Dieckmann, Martin: Auf dem »Dritten Weg« ins 21. Jahrhundert? Überlegungen zur neuen Sozialdemokratie; in: Analyse und Kritik 431 (1999).

Fretschner, Rainer/Hilbert, Josef/Stobe-Blossey, Sybille: Der aktivierende Staat und seine Implikationen für die soziale Arbeit; in: Dahme, Heinz-Jürgen/Otto, Hans-Uwe/Trube, Achim/Wohlfahrt, Norbert (Hg.): Soziale Arbeit für den aktivierenden Staat; Opladen 2003.

Sonnenfeld, Christa: Erzwungene Angebote: Beschäftigungsförderung zu Niedriglöhnen. In: Stolz-Willlig, Brigitte, Veil, Mechthild (Hg.): Arbeit und Demokratie. Solidaritätspotentiale im flexibilsierten Kapitalismus. Hamburg 2001

Spindler, Helga: »Überfordern und überwachen«. Der restriktive Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik; in: Sozialextra 8/9 (2003)

Stoltz-Willig, Brigitte/Wietholt Franziska: Auf konfliktreichen Wegen zu neuer Arbeit. Gegen naive Vorschläge und billigen Konsens; in: Nehls/Arlt (Hg): Bündnis für Arbeit. Konstruktion, Kritik, Karriere; Wiesbaden 1999.

Streeck, Wolfgang/Heinze, Rolf G.: Runderneuerung des deutschen Modells. Aufbruch für mehr Jobs; in: Nehls/Arlt (Hg): Bündnis für Arbeit. Konstruktion, Kritik, Karriere; Wiesbaden 1999.

Völker, Wolfgang: »Fordernde Beratung«. Eine Aufforderung zum Widerspruch an die Adresse Sozialer Arbeit; Manuskript; www.Lichter-der-grossstadt.de. [1]


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