Kant und der Kannibale
Über das Kantsche Jubiläum und den freien Willen zur Schlachtung
Von Karl-Heinz Wedel
In der Rechtstheorie ist das Muster seit langem geläufig, nach dem sich von der Ausnahme Grundlegendes für den Normfall ablesen lässt. Die Taten des Armin Meiwes, bekannt geworden unter dem Namen “Der Kannibale von Rotenburg”, stellen eine solche Ausnahme dar. In dem unlängst beendeten Verfahren wurde deutlich, dass die Justiz den Stein des Anstoßes, nämlich das Verspeisen von Menschen, gar nicht bestrafen konnte.



