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Beiträge zur Kritik der Warengesellschaft

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Der Wert des Wissens

Erstellt von admin am Sonntag 30. Dezember 2007

Kurzfassung des gleichnamigen Artikels aus krisis 31

Ernst Lohoff

Der Kapitalismus schafft sich neue Verwertungsfelder und expandiert, indem er die Reichtumsproduktion in Warenproduktion verwandelt. Rund 200 Jahre stand die gesellschaftliche „Hardware“ im Zentrum dieses Kommodifizierungsprozesses. Das Kapital erweiterte seine Grundlage dadurch, dass es traditionelle Formen der Erzeugung materieller Güter niederkonkurrierte und deren Erzeugnisse durch industriell gefertigte Waren ersetzte (Nahrungsmittel, Bekleidung, ect.) oder indem es bis dato unbekannte materielle Güter auf den Markt brachte, die von vornherein als Waren das Licht der Welt erblickten (Auto, Unterhaltungselektronik, usw.). Kaum zeichnete sich mit der Krise des Fordismus die dem Industriekapitalismus gesetzten Wachstumsgrenzen ab, schien die Nachfolgefrage auch schon geregelt. Frei nach dem Motto „Der industrielle Kapitalismus ist tot – es lebe der Informationskapitalismus“ galt es schon in den 1980er Jahren als ausgemacht, dass jetzt die Kommodifizierung der gesellschaftlichen „Software“ ansteht und sich die Verwertungsfelder der Zukunft vor allem im immateriellen Raum der „Wissensgüter“ auftun und damit dem System der Wertverwertung eine goldene Zukunft eröffnen würde. Die Begründung für diese vorauseilende Geschichtsschreibung fiel eher dürr aus. Sie beschränkte sich im Grunde auf den Satz „Ware ist Ware“. Ob „immaterielle Waren“, oder handfeste konventionelle Wald- und Wiesenwaren die Märkte bevölkern, ist nach diesem Verständnis piepegal: Wo kapitalistische Unternehmen Waren produzieren und verkaufen und dabei Profite erwirtschaften findet Verwertung statt.

Zweifellos stellen Microsoft und Co ihre Produkte nicht aus Altruismus her, sondern um Geld zu verdienen. Weist das allein aber bereits diese Erzeugnisse als Waren aus? Beim Stichwort Ware hat der Alltags- und Ökonomenverstand noch nie etwas anderes als Tauschgegenstände vor Augen gehabt, und auch jeder Neueinsteiger in die Marxsche Ökonomiekritik lernt heute noch, was er immer gelernt hat: „Als Waren bezeichnet man nur etwas, das getauscht wird.“1 Vollzieht sich auch die Verbreitung von Informationsgütern als Tausch und gehorcht die Beziehung von Käufer und Verkäufer den Gesetzen des Äquivalententauschs? Handelt es sich bei den neuen Informationsgütern also tatsächlich um Tauschgüter? Solange man nur die „Hardware“ betrachtet und den materiellen Datenträger, lässt sich diese Frage mit einem klaren „Ja“ beantworten. Die soziale Beziehung, die der Kauf eines Computers vermittelt, unterscheide sich durch nichts vom Kauf eines Autos oder einer Waschmaschine. Sobald es um das eigentliche Informationsgut geht, bietet sich indes ein völlig anderes Bild. Was diese Produkte angeht, kann von Tausch bestenfalls in einem diffus-metaphorischen Sinn die Rede sein, aber nie und nimmer, wenn der Begriff eine präzise ökonomische bzw. ökonomiekritische Bedeutung haben soll. Damit Güter zueinander in eine Tauschbeziehung treten und Tauschgut-Charakter annehmen, müssen nämlich zwei Bedingungen zusammenkommen. Zum einen müssen beide Warenbesitzer nach vollbrachtem Tauschakt jeweils das Gut in Händen halten, das vor dem Tausch dem Gegenüber gehört hat. Zum anderen müssen beide Tauschpartner das, was sie zu Markte tragen, definitiv weggeben. Der zweiten grundlegenden Bedingung tun zwar die Nutzer Genüge, die ihr Geld für kommerzielle Software oder für Musik- und Videodateien ausgeben, nicht aber die Vertreiber dieser Produkte. Die Kunden überlassen ihr gutes Geld ein für alle mal den Anbietern, Letzteren bleibt indessen erhalten, was sie geben! Die monetäre Transaktion vermittelt keineswegs den Händewechsel der entsprechenden Güter, sondern vermehrt lediglich die Anzahl der Menschen, die dasselbe Produkt legal nutzen dürfen. Die Produzenten digitaler Informationsgüter können etwas, was noch kein seriöser Warenproduzent je gekonnt hat und je können wird, etwas, was mit Tauschbeziehungen strikt unvereinbar ist: Sie sind in der Lage dasselbe Produkt, denselben Klingelton oder dieselbe Software, beliebig oft an den Mann oder die Frau zu bringen, und das, ohne wegen Betrugs vor Gericht zu landen!

Um Missverständnisse zu vermeiden: Dass das gleiche Produkt an viele verschiedene Kunden veräußert wird, ist ein wohlvertrautes Phänomen und steht selbstverständlich in keiner Weise im Widerspruch zu dessen Warencharakter. Bei der industriell-seriellen Fertigung ist das gang und gäbe und die Massenfabrikation gleichartig durchnormierter Güter bildete überhaupt die Voraussetzung für die Kommodifizierung und Durchkapitalisierung der materiellen Produktion. Tabakkonzerne fabrizieren Millionen von ununterscheidbaren Zigaretten und Automobilunternehmen Hunderttausende von Fahrzeugen, die einander noch weit mehr gleichen als ein Ei dem anderen. Das ist aber wohlgemerkt nicht mit dem zu verwechseln, womit wir es bei der kommerziellen Verbreitung digitaler Informationsgüter zu tun haben. In Hinblick auf den materiellen Datenträger lässt sich zwar durchaus auch bei ihnen vom gleichen Produkt sprechen; ob Hunderttausende von Menschen die gleiche Fertigpizza und das gleiche Auto erwerben oder Millionen den gleichen CD-Rom-Rohling usw., macht natürlich keinerlei Unterschied. Was das eigentliche Informationsgut angeht, den immateriellen Informationsinhalt, geschieht indes beim Vertrieb kommerzieller Informationsgüter etwas, wozu sich in der Welt der materiellen Produkte keine Parallele finden lässt. Die Produzenten von Informationsgütern sind nicht gezwungen, ihr Gut neu zu produzieren, um das Ergebnis ihrer Informationsarbeit außer an Müller auch noch an Meier, Schulze und eine Milliarde anderer potenzieller Kunden zu veräußern. Sie produzieren einfach und verkaufen mehrfach. So etwas ist kein Tausch, und der Gegenstand, der auf diesem Weg verbreitet wird, ist kein Tauschgegenstand und damit auch keine Ware.

Die stoffliche Reichtumsproduktion hat im Gefolge ihrer Unterwerfung unter das Kapital in den letzten 200 Jahren zahllose Umwälzungen durchgemacht. In Hinblick auf die gesellschaftliche Form beinhalteten alle Innovationen bis zur mikroelektronischen Revolution immer das Gleiche: die Schaffung neuer Tauschgüter. Der Siegeszug der digitalen Informationsgüter sprengt diese Monoformie auf. Die digitalen Informationsgüter unterscheiden sich nicht einfach nur stofflich und in der Art ihrer Nutzung von konventionellen Gütern. Der technologische Unterschied impliziert in diesem besonderen Fall einen Unterschied in der Beziehungsform von Produzent und Produkt und Produzent und Benutzer. Erstmals in der Geschichte des Kapitalismus drängen Bezahlgüter auf den Markt, die ihrer beliebigen Reproduzierbarkeit wegen nicht einfach die Warenwelt erweitern, sondern dem Universum der Bezahlgüter eine zweite Abteilung hinzufügen. Neben die Ware, neben die alteingesessene „Elementarform des kapitalistischen Reichtums“ (Marx) tritt eine einst unbekannte und bis heute unerkannte zweite „soziale Hieroglyphe“ (Marx), das privatisierte Universalgut.

Marx hat in seinen Schriften einen engen Zusammenhang zwischen der Ware und dem Wertverhältnis hergestellt. Marx kannte zwar durchaus Waren ohne Wert, etwa Grund und Boden; umgekehrt insistierte er aber darauf, dass sich Wert stets notwendigerweise als Ware darstellen muss. Wert, der keine Warengestalt annimmt, war in seinen Augen eine logische Unmöglichkeit. „Capitalbildung kann nicht stattfinden ausser auf der Grundlage der Waarenproduction und Waarencirculation“2, heißt es bei ihm dementsprechend, oder apodiktisch an anderer Stelle: „Das Capital … produciert nothwendig Waare, sein Product als Waare oder es produciert nichts.“3

Das Auftreten digitaler Informationsgüter macht diese eindeutige Aussage keineswegs revisionsbedürftig. Der Unterschied zwischen der Ware, und dem privatisierten Universalgut fällt vielmehr mit dem Unterschied von Wert und Nicht-Wert zusammen.

Dass sich konventionellen Artefakten in Tauschgüter und damit in Waren verwandeln lassen, beruht auf deren singularem Charakter. Bei allen traditionellen Artefakten handelt es sich um klar umrissene Einzelexemplare. Sie existieren an einem ganz bestimmten Ort für eine bestimmte Zeit. Keines von ihnen war je an zwei Orten gleichzeitig vorhanden.Ihre Vervielfältigung impliziert dementsprechend Neuproduktion. Zur Massenmotorisierung genügt es nicht, einmal den Prototyp eines Autos zu erzeugen. Damit diese Produkte Verbreitung finden, müssen ein ums andere Mal reale Autos neu hergestellt werden. Gleichzeitig fällt der Gebrauch traditioneller Artefakte mit ihrem Verbrauch zusammen. Ein Brötchen, das verzehrt wird, ist wenige Bissen später bereits einverleibt und sperrt sich damit ein für allemal der Neuverspeisung – und das unabhängig von den gesellschaftlichen Verhältnissen, unter denen sich die Menschen ernähren. Aber auch jede Waschmaschine, jede Zahnbürste, jedes Gebäude, jede Drehbank erweist sich als vergänglich. Alle diese Güter unterliegen einem „technischen Verschleiß“ (Marx). Indem sie ihrem Zweck dienen und zum Einsatz kommen, büßen sie allmählich und unwiderruflich ihre Einsatzfähigkeit ein.

Demgegenüber handelt es sich beim menschlichen Wissen seit jeher um eine transsingulare Potenz. Sie sind all dieser strikten raum-zeitlichen Limitierungen ledig und das ist auch der Grund, warum nie das Wissen selber, sondern nur in singularen Artefakten sich niederschlagende Anwendung von Wissens Warencharakter angenommen hat. Wer über Kenntnisse verfügt, schließt damit niemanden automatisch davon aus, sich dieselben Kenntnisse anzueignen und sich ihrer gleichzeitig andernorts zu bedienen. Niemandem steht der Satz des Pythagoras nur deshalb nicht zur Verfügung, weil ein anderer gerade mit ihm operiert. Und auch die Koppelung von Gebrauch und Verbrauch ist der Welt des Wissens fremd. Wie oft die Formel a²+b²=c² in den letzten 2500 Jahren bereits zum Einsatz gekommen sein mag, sie präsentiert sich heute noch genauso jugendfrisch und brauchbar wie an dem Tag, an dem sie aufgestellt wurde. In seiner konkreten Ausführung war das erste plumpe Rad, das ein Mensch formte, ein singuläres Ding und als solches ist es längst zerfallen. Die dazugehörige Idee im Kopf des ersten Radproduzenten hat dagegen sowohl das Ende des Prototypen wie ihres Urhebers unbeschadet überlebt. Natürlich ist nicht alles Wissen für die Ewigkeit bestimmt. Auch Elemente des geistigen Reichtums können verschwinden, aber nicht aufgrund von Verschleiß durch Gebrauch, sondern in dem Maße wie sich der soziale Zusammenhang und der Erkenntniskontext, in dem sie Bedeutung hatten, verflüchtigen. Während materielle Güter früher oder später ihrem Gebrauch zum Opfer fallen, verschwindet Wissen durch Nicht-Gebrauch.

Von der Entdeckung des Feuers bis zum Beginn der mikroelektronischen Revolution war die Demarkationslinie zwischen dem menschlichen Wissen und den menschlichen Artefakten mit der Grenze zwischen der Welt des Universellen und des Singulären identisch. Die digitalen Informationsgüter sprengen diese Ordnung. Diese neue Klasse von Artefakten weist die gleichen Eigenschaften auf, die bisher dem menschlichen Wissen selber vorbehalten blieben.

Wie dem Wissen selber so lassen sich auch über das Internet verbreiteten Programmen und Datensätzen kein besonderer eindeutiger Standort zuordnen. Wie sie sind auch alle anderen digitalen Informationsgüter im Prinzip ubiquitär, und genau das prägt ihre Nutzung entscheidend. Während sich singuläre Güter nur rivalisierend anwenden lassen, stehen digitale Informationsgüter prinzipiell beliebig oft beliebig vielen zur Verfügung. „Mit zwei Röcken kann man zwei Menschen kleiden, mit einem Rock nur einen Menschen usw.“4, schrieb Marx im „Kapital“ und meinte, damit eine für alle kapitalistisch produzierten Güter geltende Banalität auszusprechen. Mit den digitalen Informationsgütern sind aber Produkte entstanden, die diese vermeintliche Selbstverständlichkeit außer Kraft setzen. Dieselbe Software kann genauso gut von einem Menschen wie von einer Milliarde Menschen verwendet werden. Bei konventionellen Gütern beginnt der eigentliche Herstellungsprozess erst mit dem Ende der Entwicklungsarbeit. Bei digitalen Informationsgütern sind dagegen Entwicklungsarbeit und Produktion identisch, und an die Stelle der klassischen Fertigung treten bloße Kopiervorgänge, die demselben Gut zu einer Vielzahl von Parallelexistenzen verhelfen.

Und auch was die Frage von Gebrauch und Verbrauch angeht, gleichen die Informationsgüter dem Universalgut Wissen statt den übrigen Artefakten. Software oder Datensätze verlieren zwar oft erstaunlich schnell de facto ihren Nutzen. Verantwortlich dafür ist aber nie, dass sie ihrem Gebrauch zum Opfer fallen würden. So wie sie sich heute konsumieren lassen, ließen sie sich im Prinzip bis zum Erlöschen der Sonne weiterkonsumieren. Von der mangelnden Haltbarkeit der materiellen Speichermedien einmal abgesehen, die weit hinter der von Papier geschweige denn Pergament zurückbleibt, aber mit dem eigentlichen Datenartefakt nicht zu verwechseln ist, machen ausschließlich die zahllosen, aus der permanenten Revolutionierung der technischen Standards resultierenden Kompatibilitätsprobleme die Informationsgüter nutzlos. Anders formuliert, sie werden durch zunehmende Ungebräuchlichkeit unbrauchbar. Der Autor dieser Zeilen benutzt zum Schreiben dieses Beitrags nur deshalb nicht mehr das simple und benutzerfreundliche Textverarbeitungsprogramm, mit dem für ihn vor 18 Jahren das Computerzeitalter begonnen hat, weil er damit die Weitergabe und Weiterverarbeitung dieses Textes verunmöglichen würde. Mit der gebrauchsbedingten Abnutzung von Gütern hat das nichts zu tun. Es handelt sich hier nicht um „technischen Verschleiß“, sondern um eine neue Form von „moralischem Verschleiß“ (Marx) – ein Unterschied von zentraler wertanalytischer Bedeutung.

Bemächtigt sich das Kapital der Produktion singulärer Güter, so verwandeln sich diese in Waren. Werden Universalartefakte des Profits wegen erzeugt, dann bringt diese bornierte Zwecksetzung den universellen Charakter dieser Güter und der in ihnen „vergegenständlichten“ Arbeit, nicht einfach zum Verschwinden. Statt Warengestalt nehmen sie eine andere, paradoxe gesellschaftliche Form an, die Form privatisierter Universalartefakte.

Marx hat in seiner Kritik des Warenfetischs den Wert als eine spezifische soziale Beziehungsform dechiffriert. Entgegen den bürgerlichen Vorstellungen ist der Wert keine natürlich Eigenschaft von Dingen, sondern das spezifische soziale Verhältnis, das getrennte Privatproduzenten miteinander eingehen. Dieses Verhältnis inkorporiert sich allerdings paradoxerweise in Dingen und macht aus ihnen Waren. Diese Verwandlung weist umgekehrt den besonderen gesellschaftlichen Charakter dieser Art von gesellschaftlicher Reichtumserzeugung aus. „Nur Produkte voneinander selbständiger und voneinander unabhängiger Privatarbeiten treten einander als Waaren gegenüber“.5 Bezahlgüter, die als Universalgüter keine Waren darstellen, repräsentieren keinen Wert, sondern eine anders geartete soziale Beziehung als die getrennter Privatproduzenten. Der Produzent privatisierter Universalgüter, repräsentiert privatisierte allgemeine Arbeit.

Die grundlegende Differenz lässt sich mit Händen greifen, wenn wir die Marxsche Analyse im ersten Kapitel des „Kapitals“ auf unser Problem beziehen. Im ersten Kapitel betont Marx, „das Geheimniß aller Werthform steckt in der einfachen Werthform“, in der Gleichsetzung von „x Waare A = y Waare“.6 Bereits die „einfache oder einzelne Werthform“ drückt nämlich die Auflösung der Gesellschaft in getrennte Privatproduzenten und des gesellschaftlichen Zusammenhangs in eine unermessliche Vielzahl isolierter Tauschbeziehungen aus. Sie tut das, indem sie der gesellschaftlichen Dimension einer Ware eine eigenständige, von ihrer eigenen Naturalform unterschiedene und dabei isolierte Gestalt verleiht: „Die Naturalform der Waare B wird zur Werthform der Waare A oder der Körper der Waare B zum Werthspiegel der Waare A.“7 Tauscht sich ein Rock gegen 10 Ellen Leinwand, dann tritt die gesellschaftliche Dimension der in ihm inkorporierten Schneiderarbeit ihm in der Naturalform der Leinwand gegenüber. Seine Gesellschaftlichkeit realisiert sich vollständig in der Tauschbeziehung mit diesem bestimmten Stoffquantum und die Ware verwandelt sich in einen simplen Gebrauchsgegenstand. Dieses Gefüge gerät indes sofort außer Rand und Band und die Begegnung der Marktteilnehmer wird zu einer der dritten Art, wenn man gegenüber der Marxschen Darstellung einen kleinen Personalwechsel vornimmt und zum Stelldichein mit der Leinwand statt eines Rockes ein digitales Informationsgut schickt.

Zunächst einmal verändert sich das Verhältnis zwischen Informationsgüter-Produzenten und dem einzelnen Kunden entscheidend. Bei Tauschrelationen wie der zwischen Weber und Schneider erlischt das soziale Verhältnis der Beteiligten im Tauschakt. Sobald die Ware in die Hände ihres jeweils neuen Besitzers übergegangen ist und den Markt verlassen hat, hört sie auf, gesellschaftliche Chiffre zu sein, und existiert nur noch als simpler Gebrauchsgegenstand fort, dessen Nutzung dem Gutdünken des neuen Besitzers überlassen bleibt. Demgegenüber endet bei der Übertragung von Mitnutzungsrechten an Universalgütern die soziale Vermittlungsbeziehung keineswegs mit dem Bezahlakt. Nicht nur, dass bei bestimmten Informationsgütern der Nutzer mit kostenlosen Gebrauchswertnachlieferungen, so genannten Updates, rechnen kann. Vor allem werden beim Erwerb von digitalen Informationsgütern naheliegende Nutzungsmöglichkeiten inkriminiert, insbesondere natürlich deren Kopie und Weitergabe. Der Nutzer verfügt also nur eingeschränkt statt frei über den Gebrauchswert des Informationsgutes.

Solche Restriktionen kennt die Warenwelt überhaupt nicht. Natürlich stellt der Gesetzgeber auch bei singulären Gütern bestimmte Formen des Gebrauchs unter Strafe. Wer einen Baseballschläger statt als Sportgerät als Totschläger einsetzt, gerät mit dem Gesetz in Konflikt. Das hat aber nicht das Geringste mit dem Verkäufer und dessen Eigentumsrechten zu tun. Durch diesen Missbrauch verstößt der Täter vielmehr gegen die öffentliche Ordnung und vergeht sich am Recht einer dritten Person auf körperliche Unversehrtheit. Während sich beim Warentausch das soziale Vermittlungsverhältnis von Produzent und Nutzer auf den Tauschakt und auf die Tauschwertseite beschränkt, greift es bei digitalen Informationsgütern auf die Gebrauchswertseite und den Konsum über.8

Damit aber nicht genug. Der Ware tritt ihre Gesellschaftlichkeit bekanntlich in der Naturalform einer einzelnen fremden Ware gegenüber. Ein Gut, das man hergeben und gleichzeitig behalten kann und das deshalb immer wieder gegeben werden kann, findet sein Pendant dagegen in einer unendlichen Kette von Waren. Die Gesellschaftlichkeit dieses notorisch promiskuitiven Guts und der in ihm verkörperten Arbeit überlebt sowohl das erste glückliche Tête-à- tête wie jedes weitere. Damit ist bereits im Ansatz das dementiert, was gerade die Leistung der Wertform ausmacht, nämlich die Überführung von Gesellschaftlichkeit in isolierbare Einzelrelationen von Dingen. Wir befinden uns zwar noch immer in einer fetischistisch verfassten Welt, in der sich die Menschen nicht direkt aufeinander beziehen und an ihrer Stelle ihre Artefakte kommunizieren. Der digitale Casanova setzt aber auf der Bühne des Fetischtheaters ein anderes Schauspiel in Szene als der treue Heinrich namens Rock, an dessen Stelle er getreten ist. Aus einem Zwei-Dinge-Stück ist ein Viele-Dinge-Stück geworden.

Das marxistisch-ricardianische Denken hat knapp 150 Jahre Übung darin, das in der Wertformanalyse herausgearbeitete spezifische qualitative Verhältnis als eigentlich irrelevante Definitionsübung zu überspringen, um direkt zur Frage der Wertgröße überzugehen. Das Mysterium, dass sich die Ware A mit der Ware B gleichsetzen lässt und nur in dieser Gleichsetzung ihre Gesellschaftlichkeit ausdrücken kann, interessiert für gewöhnlich nicht, sondern nur das quantitative Verhältnis, in dem sich dieses Mirakel vollzieht. Statt die spezifische Qualität der in den Produkten inkorporierten Arbeit ins Auge zu fassen, richtet sich das Augenmerk nur darauf, dass im gesellschaftlichen Vermittlungsakt gleiche Arbeitsquanten einander gegenübertreten. Dementsprechend sucht ein naturalisierendes Wertverständnis bei folgender Hilfskonstruktion Zuflucht: Wenn das Ergebnis der Wissensarbeit nicht mit einem, sondern mit mehreren Produkten in Beziehung tritt, dann wird die Äquivalenz nicht in der Einzelrelation, sondern in der Summe aller Einzelrelationen hergestellt. Die 10 Brötchen, die der Bäcker für seine Software hingibt, repräsentieren nicht den gesamten Gegenwert der Informationsarbeit, sondern nur einen Bruchteil. Erst zusammen mit der Leinwand, dem Möbelstück und allem anderen, was der Informationsproduzent sich ansonsten noch an den Produkten von Privatarbeit für sein Gut einhandeln mag, bildet sie das Äquivalent zur Wissensarbeit, die sich im digitalen Informationsgut „vergegenständlicht“ hat.

Bei näherem Zusehen geht bei solchen Rettungsversuchen aber alles über Bord, was einer positiven marxistischen Arbeitswerttheorie lieb und teuer ist. In diesem Szenario heißen die Beteiligten zwar Privatproduzenten, sie agieren bei der Herstellung der Äquivalenzbeziehung aber nicht mehr als isolierte Privatproduzenten! Wie die Äquivalenzbeziehung zwischen dem Brötchenbesitzer und dem Wissensbesitzer auszufallen hat, ob den 10 Brötchen der ganze Wert der erstandenen Software entspricht oder ein Tausendstel oder ein Milliardstel, hängt plötzlich vom Zustandekommen von Beziehungen ab, die mit der Einzelbeziehung zwischen Brötchen und digitalem Informationsgut gar nichts zu tun haben. Der Wert steht hier nicht mehr für die konsequent ungesellschaftliche Gesellschaftlichkeit getrennter Privatproduzenten, sondern wird als sein eigenes Gegenteil behandelt, als eine seltsame Form einer Kollektivität a priori. Der Schein von Äquivalenz wird durch die Konstruktion einer Haftungsgemeinschaft hergestellt, die sämtliche einzelne, dem Informationsgut gegenübertretende Waren umfasst. Überdies mutiert die Zirkulationssphäre, in der sich der Wert jeder einzelnen Ware laut Marx nur realisiert, mit dem obigen Kunstgriff für das Informationsgut und seine Partnerwaren plötzlich zur für die Wertgröße bestimmenden Sphäre. Der Rock ging einst zu Markte, um seinem eigenen Tauschwert in der Naturalform eines bestimmten Quantums von Leinwand zu begegnen. Wie groß das Quantum Naturalform jeweils zu sein hat, das als Äquivalent gelten kann, scheint sich jetzt erst zu entscheiden, nachdem dieses digitale Informationsgut alle seine Beziehungen zu Waren bereits hinter sich gebracht hat.

Damit aber nicht genug. Wie schon angesprochen, zeichnen sich die digitalen Informationsgüter durch Gebrauchsresistenz aus. Wenn sie unbrauchbar werden, dann nicht durch den Verlust ihrer ursprünglichen Nützlichkeit, sondern weil sie durch technische Innovationen außer Kurs gesetzt werden. Was die Kopienvermehrung angeht, wiederholt sich diese Anomalie. Die Kette der Transaktionen, an denen dasselbe digitale Informationsgut beteiligt ist, reißt zwar empirisch betrachtet irgendwann, aber aufgrund von „moralischem Verschleiß“, keineswegs weil sie technisch unmöglich geworden wäre. Das Auftreten von Konkurrenzprodukten macht das digitale Informationsgut schließlich unverkäuflich, und es verschwindet vom Markt. Diese Wendung entspricht aber der Entwertung von Waren, die aufgrund widriger Konkurrenzbedingungen kein Äquivalent finden. Von dieser Nicht-Realisation von vermeintlichem Wert ist auf der Abstraktionsstufe, auf der sich unsere Überlegungen gerade bewegen, daher konsequent abzusehen. Die Menge der Güter, die das vermeintliche Gesamtäquivalent zum digitalen Informationsgut bilden, lässt sich logisch überhaupt nicht begrenzen. Der vermeintliche Tauschwert des digitalen Informationsguts würde sich in einer gar nicht abschließbaren Menge von Gebrauchswerten anderer Waren darstellen. Das mitberücksichtigt, bleibt der absolute Wert, der dem digitalen Informationsgut zuzuschreiben wäre, zwar im Dunkeln, dafür lässt sich aber der Anteil jeder in Beziehung zu diesem Gut tretenden einzelnen Ware am Gesamtäquivalent bis auf die x-te Stelle hinter dem Komma genau ermitteln. Bei der Verteilung einer endlichen Summe unter unendlich viele Anteilseigener entfällt auf jeden einzelnen der Teilbetrag Null! Wie immer der Preis eines digitalen Informationsguts auch schwanken mag, der Gegenwert, den wir dem Käufer zusammen mit dem Mitnutzungsrecht an einem digitalen Informationsgut fiktiv in die Hände gelegt haben, hat sich in Nichts aufgelöst. Nachdem wir uns spaßeshalber auf die bornierte, rein quantitative Betrachtungsweise der landläufigen Marxinterpretation eingelassen und sie unter Vermeidung von Widersprüchen durchgespielt haben, sind wir also beim gleichen Ergebnis angelangt, mit dem schon die qualitativen Überlegungen zur gesellschaftlichen Form endeten. So nützlich digitale Informationsgüter auch sein mögen, eins repräsentieren sie nicht, nämlich Wert.

Alle Reichtumsproduktion hat bekanntlich zwei allgemeine Voraussetzungen: die Natur einerseits und den Menschen und seine Fähigkeiten andererseits. Als das spezifische soziale Verhältnis getrennter Privatproduzenten kann sich der Wert nicht in den allgemeinen universellen Voraussetzungen der Reichtumsproduktion darstellen. Er vernutzt diese Ressourcen zwar stofflich, sie gehen aber nicht in die Wertbestimmung ein. Der Zugriff auf diese allgemeinen Voraussetzungen der Reichtumsproduktion fallen den vielen Einzelkapitalien in der Regel kostenlos zu, allerdings keineswegs alle. Ölkonzerne leisten Transferleistungen an jene Staaten, auf deren Territorium sie fördern, und die universellste Naturressource, Grund und Boden, hat in der kapitalistischen Gesellschaft seit jeher ihren Preis. Angesichts der grassierenden Naturzerstörung ist mittlerweile die Idee populär geworden, den Bereich der kostenpflichtigen Gattungsgüter durch die Einführung handelbarer Vernichtungsrechte auszudehnen, um dem Naturverbrauch auf diese Weise marktwirtschaftskonform gegenzusteuern. Ein Rechtssubjekt Menschheit, vertreten durch UN und Co, soll installiert werden und künftig als kollektiver Privateigentümer der Naturgrundlage handeln. Ob wie bei Grund und Boden privates Eigentum vorherrscht, staatliches Eigentum oder wie im Falle der geplanten Verschmutzungsrechte eine universelle juristische Person konstruiert wird, werttheoretisch läuft diese Form von Monetarisierung stets auf das Gleiche hinaus: Die Verfügungsmacht über eine allgemeine Ressource setzt deren Besitzer in den Stand, einen Teil des von den Privatproduzenten geschaffenen Mehrwerts abzuschöpfen. Sie beziehen eine Rente.

Diese Umverteilungsbewegungen hatten bisher vornehmlich den Besitz von Naturressourcen zum Ausgangspunkt. Das gesellschaftliche Wissen, die allgemeine menschliche Grundressource, blieb, von Urheber- und Patentrechten einmal abgesehen, von dieser Verpreisung weitgehend ausgespart. Mit dem Vormarsch der digitalen Informationsgüter ändert sich das entscheidend. Die Informationsarbeit ist zur Grundlage eines neuen Rententyps geworden, der Informationsrente. Bei den Informationskapitalisten handelt es sich streng kategorial betrachtet gar nicht um Kapitalisten, sondern um eine besondere Variante von Rentiers. Im Unterschied zum klassischen Grundrentner haben sie die Verfügungsgewalt über ein rein von Menschen gemachtes Produkt inne. Im Gegensatz zum klassischen Landlord sind sie fernerhin genötigt, ihre Rentenansprüche immer neu zu erarbeiten, um sie in einer sich ständig verändernden technologischen Landschaft durchzusetzen. Dieser ungewohnte Status von „working rentiers“ darf aber über die Quelle von deren Profiten nicht hinwegtäuschen. Der von Microsoft und Co angeeignete Wert entstammt keineswegs der in den digitalen Informationsgütern „vergegenständlichten“ Informationsarbeit – diese ist als allgemeine Arbeit im kapitalistischen Sinne unproduktiv. Solche Firmen ziehen ihren Profit vielmehr daraus, dass sie allgemeine gesellschaftliche Ressourcen in Form von Privatbesitz schaffen. Die Verrichtung immer neuer Informationsarbeit ist in diesem Zusammenhang unerlässlich, aber nicht aufgrund irgendeiner vermeintlichen Wertschöpfungsfunktion, sondern weil sie der Herstellung und Sicherung dieser privilegierten Stellung dient.

Für das Einzelkapital ist es natürlich irrelevant, ob es seinen Anteil an der gesellschaftlichen Wertmasse eigener Wertschöpfung verdankt oder an andernorts geschaffenem Wert partizipieren kann. Wie Marx am Beispiel des Handelskapitals bereits gezeigt hat, ist diese Differenz im Profit, der einzigen vom einzelkapitalistischen Standpunkt aus relevanten Kategorie, ausgelöscht. Für die gesamtkapitalistische Entwicklungsperspektive ist dieser Unterschied freilich ganz entscheidend. Wenn die Privatproduzenten von Universalgütern nicht zur Wertschöpfung beitragen, dann kann die Expansion dieses Reichtumssektors auch nicht zur Erweiterung der gesamtgesellschaftlichen Verwertungsbasis führen. Im Gegenteil, die an Microsoft und Co fließende Informationsrente stellt, gesamtgesellschaftlich betrachtet, einen Abzug von der Wertmasse dar. Wenn der Übergang zum Informationskapitalismus primär die Produktion privatisierter Universalgüter9 beinhaltet, dann handelt es sich bei der Vorstellung eines selbsttragenden informationskapitalistischen Akkumulationsschubs um eine Fata Morgana.

Der Begriff der „Informationsrente“ spukt bereits seit etwa 10 Jahren durch die einschlägige linke Diskussion. Meines Wissens geht er auf den philippinischen Sozialaktivisten und Globalisierungskritiker Roberto Verzola zurück. Verzola gebraucht diesen Ausdruck ohne großen theoretischen Anspruch und ohne ihn auf die Marxsche Kritik der Politischen Ökonomie zu beziehen. Im Konzept der Informationsrente steckt aber viel mehr, als dessen Urheber klar war und als die bisherige Debatte zu Tage gefördert hat. Eine konsequent rentenökonomische Reformulierung wird es erlauben, die tausendmal totgesagte Marxsche Kritik der Politischen Ökonomie für die Analyse der inneren Widersprüche der Informationsökonomie fruchtbar zu machen.

1 Michael Heinrich, Kritik der politischen Ökonomie – eine Einführung, Stuttgart 2004, S. 38.

2 Marx-Engels-Gesamtausgabe (MEGA) II 3.1, S. 286.

3 Ebenda.

4 MEGA II 6, S. 79.

5 A.a.O., S. 75.

6 A.a.O., S. 81.

7 A.a.O. S. 85.

8 Die informationskapitalistische Propaganda hat für die populärste illegalisierte Nutzung die martialische Vokabel „Raubkopie“ eingeführt. Wie ideologisch dieser Terminus ist und dass er an der Sache vorbeigeht, liegt auf der Hand. „Raub“ bezeichnet bekanntlich die gewaltsame Wegnahme einer Sache und das ist das Gegenteil eines Vervielfältigungsvorganges. Das von interessierter Seite oft beklagte mangelnde Unrechtsbewusstsein hat ein solides Fundament. Der Informationskapitalismus nimmt dem Warensubjekt etwas, woran es seit jeher gewöhnt ist, seine Nutzungsfreiheit. Besonders für die Freie Softwarebewegung ist dieser Gesichtspunkt von entscheidender Bedeutung. Das Adjektiv „frei“, das diese im Namen führt, zielt primär auf Nutzungsfreiheit und nur sekundär auf Kostenfreiheit.

9 Nicht alle digitalen Informationsgüter haben diesen Charakter. Digitale Informationsgüter, die für eine Einzelanwendung durch einen bestimmten User produziert werden, sind selber als singuläre Güter zu klassifizieren. Sie können demnach durchaus Warencharakter annehmen.