von Julian Bierwirth
PDF-Version im Working-Paper-Layout
| Zitation: Bierwirth, Julian: Marx, Hegel und der Anfang des Kapital. krisis-Working Paper 7, 2026.. URL: https://www.krisis.org/2026/marx-hegel-und-der-anfang-des-kapital/ (Seitenzahlen bitte gemäß PDF-Version zitieren) |
Inhalt
1. Das Problem des Anfangs
2. Die Unterschiede im methodischen Vorgehen zwischen Hegel und Marx
3. Qualitative und quantitative Dimensionen der Marxschen Argumentation
4. Der Sozialismus, eine kapitalistische Gesellschaft
1. Das Problem des Anfangs
Im Vorwort zur „Kritik der politischen Ökonomie” resümiert Marx den bisherigen Gang seines theoretischen Denkens und gibt uns dabei einen wichtigen Hinweis zur Entschlüsselung der ersten Kapitel seiner Kapitalismuskritik. Er verweist auf die Bedeutung einer bestimmten Begrifflichkeit in der Hegelschen Philosophie:
„Meine Untersuchung mündete in dem Ergebnis, daß Rechtsverhältnisse wie Staatsformen weder aus sich selbst zu begreifen sind noch aus der sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes, sondern vielmehr in den materiellen Lebensverhältnissen wurzeln, deren Gesamtheit Hegel, nach dem Vorgang der Engländer und Franzosen des 18. Jahrhunderts, unter dem Namen „bürgerliche Gesellschaft“ zusammenfaßt, daß aber die Anatomie der bürgerlichen Gesellschaft in der politischen Ökonomie zu suchen sei. (MEW 13, 8)
Marx entwickelt hier eine Abfolge von Bezugspunkten: von den Rechts- und Staatsformen über die bürgerliche Gesellschaft bis zur politischen Ökonomie. Er argumentiert, dass Hegel die Rechtsverhältnisse und Staatsformen „noch aus der sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ entwickelt habe. Dies sei jedoch kein adäquates Vorgehen. Vielmehr „wurzeln“ diese Verhältnisse laut Marx in den „materiellen Lebensverhältnissen“, die Hegel unter dem Begriff „bürgerliche Gesellschaft“ zusammengefasst habe. Die bürgerliche Gesellschaft zu untersuchen, so verstehe ich die Darstellung, sei demnach geboten. Allerdings sei die „Anatomie der bürgerlichen Gesellschaft“, also deren Grundlage, „in der politischen Ökonomie zu suchen“. Marx bezeichnet also einerseits die „bürgerliche Gesellschaft“ als das, worin die Gesellschaft wurzelt, will deren „Anatomie“ allerdings in polit-ökonomischen Verhältnissen finden.
Im Vorwort zum Kapital kommt Marx auf die Analogie mit der Anatomie zurück und vergleicht die kapitalistische Gesellschaft mit einem Körper. Im Unterschied zur Naturwissenschaftlerin, so Marx, könne die Gesellschaftskritiker:in leider weder auf ein „Mikroskop“ noch auf „chemische Reagentien“ zurückgreifen.
„Die Abstraktionskraft muß beide ersetzen. Für die bürgerliche Gesellschaft ist aber die Warenform des Arbeitsprodukts oder die Wertform der Ware die ökonomische Zellenform.“ (MEW 23, 12)
Auf diese Weise bestimmt Marx die Ware als „ökonomische Zellenform“ und analysiert sie im ersten Kapitel des Kapital als Produkt von Privatarbeit. Dabei macht er eine Präzisierung und bemerkt, dass das, was er als Ware analysiert, seinerseits noch eine Voraussetzung hat: „Nur Produkte selbständiger und voneinander unabhängiger Privatarbeiten treten einander als Waren gegenüber.“ (MEW 23, 57)
Im zweiten Kapitel des Kapital bezieht sich Marx dann direkt auf Hegels Bestimmung der bürgerlichen Gesellschaft, wie sie im §187 der Grundlinien der Philosophie des Rechts (HW 7) zu finden ist. Die Lektüre dieses Abschnitts macht vieles an Marx‘ Darstellung klarer. Bei Hegel heißt es:
„Die Individuen sind als Bürger dieses Staates Privatpersonen, welche ihr eigenes Interesse zu ihrem Zwecke haben. Da dieser durch das Allgemeine vermittelt ist, das ihnen somit als Mittel erscheint, so kann er von ihnen nur erreicht werden, insofern sie selbst ihr Wissen, Wollen und Tun auf allgemeine Weise bestimmen und sich zu einem Gliede der Kette dieses Zusammenhangs machen.“ (HW 7, 343)
Worum geht es also? Hegel entwickelt die bürgerliche Gesellschaft als Verhältnis von „Privatpersonen, welche ihr eigenes Interesse zu ihrem Zweck haben“ und somit als Verhältnis der „vereinzelten Einzelnen“. Deren Zweck sei allerdings „durch das Allgemeine vermittelt“, das ihnen insoweit als „Mittel“ erscheine, um ihn zu erreichen. Ausgangspunkt dieser Bewegung ist für Hegel jedoch stets der freie Wille (§ 34), mit dem die Person in den Prozess eintritt. Hegel schreibt in den Anmerkungen zu § 35, dass die Person „die Berechtigung zum freien Willen“ sei. (HW 7, 94)
Schauen wir uns nun an, was Marx aus diesen Bestimmungen macht:
„Um diese Dinge als Waren aufeinander zu beziehn, müssen die Warenhüter sich zueinander als Personen verhalten, deren Willen in jenen Dingen haust, so daß der eine nur mit dem Willen des andren, also jeder nur vermittelst eines, beiden gemeinsamen Willensakts sich die fremde Ware aneignet, indem er die eigne veräußert. Sie müssen sich daher wechselseitig als Privateigentümer anerkennen. Dies Rechtsverhältnis, dessen Form der Vertrag ist, […] ist ein Willensverhältnis, worin sich das ökonomische Verhältnis widerspiegelt. Der Inhalt dieses Rechts- oder Willensverhältnisses ist durch das ökonomische Verhältnis selbst gegeben. Die Personen existieren hier nur füreinander als Repräsentanten von Ware und daher als Warenbesitzer. Wir werden überhaupt im Fortgang der Entwicklung finden, daß die ökonomischen Charaktermasken der Personen nur die Personifikationen der ökonomischen Verhältnisse sind, als deren Träger sie sich gegenübertreten.“ (MEW 23, 99f.)
Hegel konzipiert die bürgerliche Gesellschaft als eine auf freien Willen beruhende Beziehung zwischen Personen, die so zugleich eine Sphäre abstrakter Allgemeinheit schaffen. Marx argumentiert nun, dass dieser Wille gar nicht frei von den Personen ausgehe, sondern in „in jenen Dingen haust“, die mittels bürgerlichem Vertragsverhältnis übereignet werden. Es handele sich, so Marx, um „ein Willensverhältnis, worin sich das ökonomische Verhältnis widerspiegelt.“ (MEW 23, S. 99) Der Inhalt ergebe sich demnach nicht aus einem freien Entschluss der Vertragspartner:innen, sondern sei „durch das ökonomische Verhältnis selbst gegeben.“ Marx ist hier sehr eindeutig: „Die Personen existieren hier nur füreinander als Repräsentanten von Ware und daher als Warenbesitzer.“ (MEW 23, 99f.)
Wir finden hier ein widersprüchliches Verhältnis vor: Zunächst identifiziert Marx die Austauschverhältnisse mit der bürgerlichen Gesellschaft. Insofern weist er dem Beziehungsgeflecht von Privatperson und gesellschaftlicher Allgemeinheit eine nachgeordnete Rolle zu, da dieses ja nur die ökonomischen Verhältnisse widerspiegelt. Mit anderen Worten: Marx dechiffriert die Bestimmungen der bürgerlichen Gesellschaft als Erscheinung eines darunterliegenden Wesens. In der bürgerlichen Gesellschaft scheinen der Wert und die Vermittlung über die Arbeit nur aus dem freien Willen der Personen entspringende, freigewählte Beziehungen zu sein. Marx zeigt jedoch auf, dass dies nur ein Schein ist. Tatsächlich handelt es sich um die Abhängigkeitsbeziehungen der Privatarbeit, die in einer Marktgesellschaft auf der gesellschaftlichen Oberfläche als freie Willensäußerungen erscheinen.1
Zudem stellt er die Bedeutung dieser Abhängigkeitsbeziehungen heraus, indem er die Ware konsequent als „Gebrauchswert für andre“ (MEW 23, 100f.) und die abstrakte Arbeit als „in einer für andre nützlichen Form verausgabt“ (ebd.) darstellt. Um ,für andere nützlich‘ zu sein, muss sich die Ware als Gebrauchswert, d.h. als für andere nützlich bewähren. Auf diese Weise macht Marx an der Ware einen Doppelcharakter aus, denn die allgemeine Vermittlungsfunktion der Ware (,Wert‘) kann sich nur dadurch realisieren, dass sie einen für andere nützlichen Gebrauchswert darstellt. Dieser Doppelcharakter wird in der bürgerlichen Gesellschaft im Geld als einem allgemeinen Äquivalent ausgedrückt. Im Geld wird der spezifische Charakter der durch die Arbeit vermittelten Beziehungsform sowohl ausgedrückt als auch verschleiert. An der gesellschaftlichen Oberfläche sieht es so aus, als würde die gesellschaftliche Beziehung durch das Geld hervorgebracht und nicht erst durch das Geld ausgedrückt. Gegenüber der ,Macht des Geldes‘ erscheinen die übrigen Arbeitsprodukte als von der kapitalistischen Logik unbefleckte Güter, die erst durch das Geld in die Zirkulation gestoßen werden.2
Auch Hegel hatte bereits auf die Möglichkeit der Nutzung einer Sache durch andere hingewiesen. Wie wir noch sehen werden, entwickelt er aus dem Eigentum die Möglichkeit einer Nutzungsübertragung (§§63/71) sowie die Bedeutung der übereinstimmenden Willenserklärung für die Übertragung der mit der Sache verbundenen Nutzungsmöglichkeiten auf eine andere Person (§§77/79). Dadurch erscheint die Übertragung als zufällige Folge einer Willensentscheidung. Marx hingegen betont, dass die Produktion von Waren bereits in bestimmte Verkehrsverhältnisse eingebunden ist und daher keineswegs zufällig erfolgt, sondern mit dem Zweck der Veräußerung.
2. Die Unterschiede im methodischen Vorgehen zwischen Hegel und Marx
Wie wir gesehen haben, enthält die Darstellung von Marx im Kapital deutliche Verweise auf Hegels Rechtsphilosophie. In einigen Bereichen kann sie als Metakommentar zu den Grundlinien der Philosophie des Rechts verstanden werden. Ich möchte daher kurz einige Aspekte des Verhältnisses zwischen der hegelschen und der marxschen Darstellung der kapitalistischen Verhältnisse skizzieren. Dieser Vergleich soll dabei helfen, spezifische Merkmale der Marxschen Darstellung zu identifizieren.
Hegel beginnt seine Rechtsphilosophie (Hegel Werke Band 7, im Folgenden HW 7) mit dem Begriff des Willens (§4), aus dem er die Freiheit (§7) als Wahrheit des Willens ableitet. Freiheit bedeutet bei Hegel die Fähigkeit des Willens, sich in allgemeinen, vernünftigen Bestimmungen zu erkennen und zu realisieren (und damit von der Natur abzuheben). Der freie Wille braucht jedoch eine Existenzform, die Hegel als Person bezeichnet (§§34/35). Die Person ist für ihn demnach nicht der empirische Mensch, sondern die elementare Form, in der Freiheit in seiner Definition überhaupt existieren kann. Das Recht ist für Hegel dabei nicht die Voraussetzung dafür, dass Menschen als Personen auftreten, sondern die Folge davon, dass Menschen als Personen existieren. „Person sein“ ist demnach das unumgängliche Schicksal der Menschen und das abstrakte, bürgerliche Recht dessen Folge.
Insofern ist die Person von Anfang an auf rechtliche Beziehungen ausgelegt. Sie existiert nicht als vereinzeltes Naturwesen, sondern als Trägerin allgemeiner Rechte, die aus ihrer Selbstbeziehung als Person folgen. Aus der Person folgt dann bei Hegel notwendig das Eigentum: Besitz und Eigentum bilden die äußere Sphäre, in der sich der freie Wille realisieren kann (§41ff.). Eigentum ist somit Ausdruck der Freiheit: Der Wille eignet sich ihm äußerliche Dinge an und indem er das tut, verwirklicht er sich überhaupt erst. Das Privateigentum (§46) resultiert daraus, dass die Person ihr Eigentum nicht mit einer anderen Person teilt, sondern es als ihr eigenes bestimmt.3
Aus dem Umstand, dass es mehrere Personen gibt, die alle diese formale Freiheit besitzen, leitet Hegel die Gleichheit ab (§49). Diese Gleichheit folgt aus dem Begriff der Person selbst: Jede Person ist Trägerin der gleichen abstrakten Freiheit und insofern mit allen anderen Personen ,gleich‘. Daran schließen sich die Bestimmungen der Inbesitznahme (§54ff.), des Gebrauchs (§59ff.) und der Entäußerung (§65ff.) von Dingen an.
An dieser Stelle entwickelt Hegel auch den Begriff „Wert“ und bestimmt den Wert einer Sache als Ausdruck ihrer allgemeinen „Brauchbarkeit“, als Fähigkeit, ein „Bedürfnis überhaupt“ zu befriedigen (§63). Dabei vereint er die beiden Dimensionen der Ware, die Marx später unterscheiden wird, noch in einer gemeinsamen Bestimmung. Zunächst versteht er den Wertbegriff als Verallgemeinerung des Gebrauchswerts. Er verweist darauf, dass sich die „spezifische Brauchbarkeit“ einer Sache „zugleich als quantitativ bestimmt“ und somit als „vergleichbar mit anderen Sachen von derselben Brauchbarkeit“ darstellt. Zugleich haben die Sachen für Hegel jedoch auch die allgemeine Bestimmung, überhaupt für die Bedürfnisbefriedigung geeignet zu sein, und verfügen in diesem Sinne über eine allgemeine Brauchbarkeit. Diese allgemeine Bestimmung, von der die konkreten Nutzanwendungen der Sachen abstrahiert werden — von „der Partikularität der Sache“ (HW 7, 135) —, bezeichnet er als Wert.
Für Hegel weist der „Wert“ bereits auf die Möglichkeit des Austauschs hin, da dieser die Verwandlung von Eigentum in „spezifische Dinge“ vermittelt – auch wenn er den Vertrag erst einige Paragrafen später entwickeln wird. Geld erscheint ihm daher als eine Darstellungsform dieser allgemeinen Brauchbarkeit, als ein Zeichen, das den Wert repräsentiert und die Verwandlung zwischen verschiedenen Gegenständen ermöglicht.4 Wert und Geld entstehen somit aus der Logik des Eigentums und werden durch die beteiligten Personen und deren Willen bestimmt. Insofern lässt sich die bei Hegel implizit unterstellte Werttheorie als eine Variante der subjektiven Werttheorie verstehen.5
Anschließend entwickelt Hegel aus dem Eigentum als der Existenzweise des freien Willens den Vertrag (§§71ff.) als dessen notwendige Folge. Laut Hegel erscheint im Vertrag die Dialektik von Identität und Differenz: Zwei Personen setzen ihren Willen in einer gemeinsamen Bestimmung um, indem sie verschiedene Dinge als gleichwertig behandeln (§77). Der Vertrag entsteht durch eine Willenserklärung — die Stipulation (§79) — und erhält als solcher in Folge der Willenserklärung (d.h. im Austauschprozess) Geltung; die Erklärung ist bereits „eine Handlung“, weshalb der Vertrag vollständig auf einer Struktur von Anerkennung und Willensidentität beruht.
Mit der Analyse des Vertrags hat Hegel die logischen Bestimmungen geschaffen, aus denen er anschließend die „bürgerliche Gesellschaft“ entwickelt (§182). Diese erscheint als Gesamtheit aufeinander bezogener Privatpersonen, deren Beziehungen laut Hegel nicht aus gesellschaftlichen Bedingungen, sondern aus Bestimmungen des Willens hervorgehen. Allgemein gesprochen entwickelt Hegel auf diese Weise aus dem Begriff des Willens die gesamte Architektur rechtlicher und sozialer Kategorien. Seine Darstellung ist in diesem Sinne idealistisch: Sie setzt das Subjekt und seine Willensfreiheit voraus und leitet die gesellschaftlichen Formen logisch aus diesem Begriff ab; weder Geschichte und Produktion noch die Gesellschaft kommen bei ihm als Bestimmungsgrund vor.
Der Wille ist bei Hegel frei und die Grundlage für die Person als Ausdruck dieser Freiheit. In dieser Perspektive ist das Individuum logisch primär, während die Gesellschaft als Entfaltung des Willens der Person in Form von Eigentum, Vertrag und bürgerlicher Gesellschaft erscheint. Die Kategorien sind notwendige Stationen der Selbstbestimmung des freien Subjekts. Dabei sollten wir sie allerdings als Stufen einer logischen Begriffsentfaltung verstehen. Denn auch bei Hegel braucht der freie Wille am Ende immer die Person, um sich zu entäußern – und die Person ist letztlich auf Eigentum und die bürgerlichen Verkehrsverhältnisse verwiesen, um überhaupt Person sein zu können.
Im Zuge seiner Erörterungen streift Hegel auch das, was Marx später als Kapital bezeichnen wird. In § 199 behandelt er das „Vermögen“, das er als die „Vermittlung des Besonderen durch das Allgemeine“ bestimmt. Er verweist auf die in der bürgerlichen Gesellschaft vorherrschende „allseitige […] Verschlingung der Abhängigkeit aller“, aus der sich „nunmehr für jeden das allgemeine, bleibende Vermögen“ (HW 7, 353; Herv. i. Orig.) ergebe.
Marx hingegen beginnt nicht mit dem Willen eines Individuums oder einer Person. Sein Ausgangspunkt ist die Ware – und damit kein natürlich gegebenes Ding, sondern ein gesellschaftlich geformter Gegenstand, als Ausdruck einer gesellschaftlichen Beziehung. Das wird nicht zuletzt dadurch deutlich, dass Marx nicht mit der einzelnen Ware beginnt, sondern mit der Bestimmung der Gesellschaft als Warengesellschaft.6 Er spricht vom „Reichtum der Gesellschaften, in welchen kapitalistische Produktionsweise herrscht“ (MEW 23, 49) und fokussiert sich damit bereits auf eine spezifische Gesellschaft. Er macht deutlich, dass er die für diese Gesellschaft spezifischen Beziehungsformen untersuchen will.
Es ist also der spezifisch „bürgerliche Reichtum“, der uns hier von vornherein im Kontext einer Gesellschaftsformation, die auf getrennter Privatproduktion basiert, entgegentritt. Auf diese Weise ist die Ware stets Ausdruck einer spezifischen gesellschaftlichen Konstellation. Während Hegel seine Argumentation um die Person als Verwirklichung abstrakter Freiheit kreisen lässt, setzt Marx gesellschaftliche Bedingungen voraus, unter denen diese Freiheit erst entstehen kann. Seine Darstellung lässt sich dahingehend verstehen, dass die Person kein einzelnes Individuum ist, sondern lediglich eine Charaktermaske und somit Teil der verdinglichten Beziehungsform. In dieser Darstellung erscheinen die Personen als freischwebende, durch ihren Willen bestimmte Individuen, obwohl sie doch nur der Ausdruck bzw. die Erscheinungsform ungesellschaftlicher Sozialbeziehungen sind.
Diese Differenz ist grundlegend: Während Hegel die „bürgerliche Gesellschaft“ aus dem Begriff des Willens entwickelt und den Warentausch als positive Entfaltung dieser Freiheit sieht, setzt Marx nicht beim Willen, sondern bei der gesellschaftlichen Beziehungsform an, aus der der Austauschprozess hervorgeht. Für ihn ist der „Wille” der Warenhüter nicht der Ursprung des Tauschprozesses, sondern selbst ein Effekt der gesellschaftlichen Verhältnisse, die in den Waren dargestellt sind. Das impliziert, dass Marx die Argumentation Hegels nicht einfach umkehrt, indem er nun aus dem Austauschverhältnis den individuellen Willen ableiten würde. Er entwickelt den Austauschprozess vielmehr aus der gesellschaftlichen Beziehungsform. Auf diese Weise kann er zeigen, dass der „Wille“ nicht von den „Warenhütern“, also den Personen, sondern von deren gesellschaftlichen Beziehungen als privaten Warensubjekten ausgeht. Diese begreift er als in den Waren inkorporiert und somit als Ausgangspunkt für den Austauschprozess.7
Diese Differenz ist fundamental: Während Hegel die Person als Ausdruck des freien Willens voraussetzt und daraus Eigentum, Vertrag und Gesellschaft ableitet, setzt Marx, wie gezeigt, nicht bei der Person, sondern bei der gesellschaftlichen Beziehungsform selbst an. Sein Ausgangspunkt ist die kapitalistische Warengesellschaft, die sich als ungesellschaftliche Form der Gesellschaftlichkeit darstellt, als Beziehung zwischen vereinzelten Warensubjekten. In dieser Form sind die Trennung der Produzent:innen als Private, ihre rechtliche Anerkennung als freie und gleiche Personen sowie der Charakter ihres Produkts als Privateigentum bereits enthalten. Marx muss diese Elemente daher nicht wie Hegel deduktiv ableiten. Sie sind in der gesellschaftlichen Beziehungsform der Warenproduktion bereits „immer” gegeben und werden im Austausch beständig reproduziert.
Damit gelingt es Marx, dem Begriff der „Person“ eine kritische Dimension zu verleihen. Wenn Hegel mit dem Individuum als Person beginnt, dann versteht er diese als Trägerin von Rechten und Freiheit. Die Person besitzt bei ihm eine begrifflich-logische Notwendigkeit: Sie ist die Form, in der Freiheit überhaupt erscheinen kann. Als Personen sind die Individuen formal gleich und frei. Die gesellschaftlichen Institutionen – Eigentum, Vertrag und bürgerliche Gesellschaft – ergeben sich aus den Handlungen solcher bereits vorausgesetzter Personen. Die Gesellschaft als Ganzes ist somit der Ausdruck einer vorgängigen Freiheit, die sich in sozialen Formen konkretisiert.
Da Marx die Gesellschaft nicht als Summe vorgegebener Individuen, sondern als Gefüge von Beziehungen versteht, kann er aufzeigen, dass die Person keine notwendige Folge des Menschseins ist, sondern in ihrer Spezifik erst durch die bürgerliche Gesellschaft hervorgebracht wird. Nur in einer warenproduzierenden Gesellschaft treten sich die Menschen als Personen gegenüber. Nur hier zählen sie lediglich insoweit, wie sie in rechtliche Beziehungen eingebunden sind. Auf diese Weise kann Marx Begriffe wie Gleichheit oder Freiheit dann auch als Ausdruck dieser Beziehungsweisen verstehen. Gleichheit gilt ihm als Folge der Gleichgültigkeit, in der die Privatarbeiten zueinander stehen, und Freiheit als die andere Seite dieser Gleichgültigkeit. Den Beteiligten erscheinen diese Formen als Eigenschaften ihrer selbst, sie sind aber die gesellschaftlichen Zwangsformen, die die warenproduzierende Gesellschaft ihnen aufnötigt.8
Auch den Wert bestimmt Hegel aus der Perspektive des Willens: Als „allgemeine Brauchbarkeit“ verweist der Wert zugleich auf Nützlichkeit und Austauschbarkeit. Auf diese Weise fasst Hegel den Wert als eine Qualität der Dinge, die in ihrer Fähigkeit, Bedürfnisse zu befriedigen, sowie in ihrer Austauschbarkeit besteht. Der Wert ist bei ihm Ausdruck eines Willensverhältnisses, Geld ist dessen Darstellungsform – ein Symbol der Veräußerlichkeit der Dinge.
Marx geht hier auf grundlegende Weise anders vor und vollzieht zwei entscheidende Schritte: Erstens trennt er die Dimensionen von Gebrauchswert und Tauschwert, um aus ihren widersprüchlichen Bestimmungen die dem Kapitalismus innewohnende Dynamik zu entwickeln. Zweitens entwickelt er diese Dynamik nicht aus überhistorischen Kategorien, sondern aus der Spezifik der gesellschaftlichen Beziehungsform der Warengesellschaft. Diese bestimmt er als ein Verhältnis „ungesellschaftlicher Gesellschaftlichkeit“, in dem sich die Produzent:innen nur über die Produkte ihrer Privatarbeit aufeinander beziehen und sich dadurch als freie und gleiche Personen konstituieren. Als solche gehen sie konkrete Beziehungen an der gesellschaftlichen Oberfläche ein (z. B. durch das Abschließen von Verträgen), die jedoch ihrerseits bereits auf die darunterliegende Beziehungsform der in Privatproduktion verausgabten „abstrakten Arbeit“ verweisen. Ihre „Geltung” erhalten sie also nicht erst aus dem Tauschprozess oder dem Geld, sondern aus der dahinterliegenden sozialen Form.
Marx bestimmt die Warengesellschaft somit als ein Verhältnis „ungesellschaftlicher“ bzw. „a-gesellschaftlicher“ Gesellschaftlichkeit, in dem sich die nun als Personen konstituierten Menschen über die Produkte ihrer Arbeit aufeinander beziehen. Auf dieser Grundlage kann Marx die abstrakte Arbeit als „Substanz“ des Werts bestimmen, und zwar im Sinne einer gesellschaftlichen Wesensbestimmung der kapitalistischen Vergesellschaftung. Ähnlich wie Hegel versteht Marx „Substanz“ dabei nicht stofflich, sondern als das gesellschaftliche Wesen der Warengesellschaft, das in den Erscheinungen des Austauschprozesses lediglich seine adäquate Ausdrucksweise findet. (vgl. Lewed 2021, 47ff.; HW 3, 22ff.)
3. Qualitative und quantitative Dimensionen der Marxschen Argumentation
Dies wirft die Frage auf, inwieweit die Identifizierung des Kapitalismus als einer Vergesellschaftung von Privaten mit dem Marxschen Vorgehen im Kapital übereinstimmt. Über den Hegel-Bezug von Marx lässt sich eine Begründung dafür rekonstruieren, warum dieser mit der Ware als ökonomischer Kategorie und nicht mit dem Verhältnis einer „ungesellschaftlichen Gesellschaftlichkeit“ beginnt. Ich denke, dieses Problem löst sich auf, sobald wir uns die beiden Ebenen vergegenwärtigen, auf denen er im Kapital argumentiert.
Marx beschreibt einerseits eine für die Warenform typische Qualität von Gesellschaftlichkeit. Diese besteht darin, dass in dieser Gesellschaft und nur in dieser Gesellschaft „die Arbeit des einzelnen die abstrakte Form der Allgemeinheit, oder sein Produkt die Form eines allgemeinen Äquivalents annimmt“ (MEW 13, 21). Marx formuliert dies sehr klar: „Die Arbeit, die sich im Tauschwert darstellt, ist vorausgesetzt als Arbeit des vereinzelten Einzelnen“ (MEW 13, 21). In diesem Sinne ist die kapitalistische Gesellschaft korrekt als Vermittlung isolierter Monaden bestimmt und damit als eine Form „ungesellschaftlicher Gesellschaftlichkeit“.
Marx beschreibt jedoch noch eine weitere Dimension der kapitalistischen Beziehungsform. Wenn er schreibt, dass „die gesellschaftliche Beziehung der Personen sich gleichsam verkehrt darstellt, nämlich als gesellschaftliches Verhältnis der Sachen“ (MEW 13, 21), dann zielt er genau auf diese Dimension ab. Auch die spätere, bereits zitierte Formulierung im Kapitel zum Austauschprozess steht in diesem Kontext: Marx schreibt dort über den Tauschprozess auf dem Markt: „Um diese Dinge als Waren aufeinander zu beziehn, müssen die Warenhüter sich zueinander als Personen verhalten, deren Willen in jenen Dingen haust“ (MEW 23, 99). Gerade weil sich die Beziehung der Personen nur über ihre Arbeitsprodukte herstellt, „haust“ ihr Wille eben nicht in ihnen als Individuen, sondern ist in ihren Arbeitsprodukten gewissermaßen „verkörpert“. In diesem Sinne ist der Wille dem Austauschprozess somit vorgängig und bereits durch die Produktion konstituiert. Der Tauschprozess stellt sich dann lediglich als Realisationsinstanz der vorausgesetzten Produktion dar.
Mithilfe dieser Unterscheidung lässt sich auch das Missverständnis der sogenannten „monetären Werttheorie“ erkennen. Michael Heinrich bestimmt beispielsweise die zwei Ebenen der Marxschen Argumentation fälschlicherweise als Widerspruch zwischen den „Formbestimmungen der Ware“ einerseits und den „Handlungen der Warenbesitzer“ andererseits. (Heinrich 2021, 61). Die im ersten Kapitel des Kapital dargestellten Formbestimmungen seien dann „für die Handlungen und Überlegungen der Warenbesitzer die gegebenen Voraussetzungen“ (ebd.). Diese würden im zweiten Kapitel dargestellt und bestünden im Wesentlichen darin, dass die Warenproduzent:innen ihre Waren nur über ein allgemeines Äquivalent, also Geld, aufeinander beziehen können. Deshalb sei die Marxsche Werttheorie eine „monetäre Werttheorie“: „Ohne Wertform können sich die Waren nicht als Werte aufeinander beziehen, und erst die Geldform ist die dem Wert angemessene Wertform.“ (Heinrich 2021, 62).
Insofern Heinrich hier gegen die Vorstellung einer prämonetären Vergesellschaftung über die Arbeit argumentiert, wie wir sie im traditionellen Marxismus vorfinden, benennt er durchaus einen wichtigen Aspekt zum Verständnis der Marxschen Darstellung. Zurecht weist er darauf hin, dass „abstrakte Arbeit“ und „Wert“ nicht als dinghafte, stofflich-materielle „Substanz“ verstanden werden dürfen. Allerdings unterschlägt er damit zugleich die spezifische Auflösung, die Marx in seiner Darstellung wählt: Ihm entgeht sowohl die besondere Bedeutung der Vergesellschaftung von Privatpersonen über die Arbeit als auch deren quantitative Abhängigkeit von den Ergebnissen der Produktion. Folglich ist es dann auch kein Wunder, dass die Ausführungen von Heinrich zur Akkumulationsdynamik des Kapitals stets oberflächlich bleiben. Denn er entwickelt seine Überlegungen nicht im Kontext der von Marx entwickelten und kategorial bereits im ersten Kapital angelegten (wenngleich erst im 10. Kapitel explizit entwickelten) Dynamik. Stattdessen interpretiert Heinrich Marx in einem strukturalistischen Paradigma, das aus sich heraus keinerlei Dynamik entfaltet.9
4. Der Sozialismus, eine kapitalistische Gesellschaft
Halten wir also fest: Marx entwickelt die einzelnen Formbestimmungen nicht als logisch-dialektische Abfolge, sondern versteht sie auf einer bestimmten Ebene als Ausdruck einer gemeinsamen gesellschaftlichen Beziehungsform. Nur in einer Gesellschaft, in der die Produkte privater Arbeit einander gegenübertreten, treten die Produzent:innen als vereinzelte Warenbesitzer:innen auf. Daraus resultiert ein Beziehungsgeflecht, in dem die vereinzelten Produktionseinheiten ihren Bezug zur Gesellschaft darüber herstellen, dass sie sich über Rechtsbeziehungen mit ihr vermitteln. Aus dieser Beziehungsstruktur ergeben sich Abhängigkeitsverhältnisse und Dysfunktionalitäten, die Marx in Bezug auf ihre Erscheinungsformen in der bürgerlichen Gesellschaft darstellt. Hier nimmt das Produkt des vereinzelten Produzenten die Erscheinungsform des Privateigentums an und hier findet die Realisierung der Beziehungen im „Austauschprozeß der Waren als die naturgemäße gesellschaftliche Form, worin die individuelle Arbeit jenen Zweck erreiche“ statt (MEW 13, 41).
Marx beschreibt diese Konstellation als die „naturgemäße gesellschaftliche Form“ dieser Beziehung (MEW 13, 41). Im Marxismus-Leninismus wurde dies so ausgelegt, dass mit der Abschaffung der bürgerlichen Formen (des Marktes) und der bürgerlichen Eigentumsverhältnisse der Weg für eine sozialistische Vergesellschaftung frei werde. Nun sei das Produkt keine Ware mehr, sondern werde auf andere Weise in der Gesellschaft „vermittelt“, das Problem sei somit gelöst. Helmut Dunkhase beispielsweise identifiziert den Kapitalismus mit dem Privateigentum an Produktionsmitteln einerseits und den marktbasierten Austauschprozessen andererseits. Deshalb bilden für ihn Markt, Privateigentum und Kapitalismus eine Einheit. Die sozialistischen Planwirtschaften hingegen basieren laut Dunkhase auf Kooperation ohne Eigentümerwechsel, weshalb es sich dabei um eine ganz andere Produktionsweise handele als bei der kapitalistischen Warenproduktion (vgl. Dunkhase 2022, 42).10
In dieser Vorstellung wird der „hinter dem Rücken der Produzent:innen“ (MEW 23, 59) ablaufende Prozess der Verwertung durch die kollektive Eigentümer:innenschaft der Beteiligten umgangen. Dadurch, so die Vorstellung, würden sich alle Beteiligten an einer Handlungslogik orientieren, die auf den unmittelbaren gesellschaftlichen Nutzen gerichtet ist. (vgl. Stahlmann 1990) Der Marxismus-Leninismus sitzt damit allerdings einem Missverständnis auf, denn die Vergesellschaftung über Markt und Privateigentum bringt nur die oberflächlichen Erscheinungen der gesellschaftlichen Verhältnisse zum Ausdruck (vgl. Klein 1992, 36 sowie Postone 2003, 81ff.).
Als die Bolschewiki sich aufmachten, einen real existierenden Sozialismus durchzusetzen, etablierten sie eine Arbeitsgesellschaft, die administrativ und militärisch durchgesetzt und überwacht wurde. Dafür nutzten sie mächtige staatliche Institutionen. Damit standen sie jedoch vor der Herausforderung, dies im Rahmen ihrer kategorialen Grundannahmen zu legitimieren. Sie argumentierten, dass die einzelnen, nun staatlich oder genossenschaftlich verwalteten Betriebe einer als unumgänglich angesehenen betriebswirtschaftlichen Logik unterworfen werden mussten. Ihre Produktion musste sich an einem gesamtnationalen Plan orientieren – und das alles unter den Bedingungen relativer ökonomischer Rückständigkeit. So betonte Josef Stalin, dass jede Gesellschaft „von den Gesetzen der ökonomischen Entwicklung, von den Gesetzen der politischen Ökonomie“ ausgehen müsse, „ganz gleich, ob es sich um die Periode des Kapitalismus oder um die Periode des Sozialismus handelt“. Diese seien „objektive Gesetze, die die sich unabhängig vom Willen der Menschen vollziehenden Prozesse der ökonomischen Entwicklung widerspiegeln“ (Stalin 1952, 196).
Was bedeuten diese Überlegungen des sowjetischen Vordenkers für unser methodisches Problem? Stalin argumentiert, dass die Auftrennung der gesellschaftlichen Produktion in „voneinander unabhängige betriebswirtschaftliche Einheiten, die allein ihrer abstrakten Vernutzungslogik folgen” (Stahlmann 1990) eine objektive Notwendigkeit aller Ökonomien sei. Diese betriebswirtschaftlichen Einheiten bedürfen dann ihrerseits einer ihnen äußerlichen ökonomischen Vermittlung. Im Kapitalismus erfolgt diese Vermittlung über den Markt, in der Sowjetökonomie sollte sie über die Vorgaben einer Zentralverwaltung organisiert werden. Mit anderen Worten: Der realexistierende Sozialismus verdankte sich der Vorstellung, die der kapitalistischen Gesellschaft zugrunde liegenden Formen staatlich-administrativ und damit vermeintlich „bewusst“ planen zu können.
Auf diese Weise wurde das Verhältnis von individueller Produktion und der dadurch entstehenden gesellschaftlichen Allgemeinheit nicht aufgelöst, sondern lediglich in eine andere Richtung gelenkt. Im Unterschied zur marktwirtschaftlichen Privatproduktion erfahren die Produzent:innen hier nicht erst im Nachhinein, ob ihre Produktion den gesellschaftlichen Normen entsprach (d. h., ob sie einen nachgefragten Gebrauchswert im Rahmen gesellschaftlich-durchschnittlich notwendiger Arbeitszeit produziert haben). Die individualisierten Betriebe der sozialistischen Planökonomien erhalten diese Bescheinigung bereits im Voraus durch den Plan. Der strategische Bezug zum Produktionsprozess wird dadurch allerdings nicht aufgehoben. Stattdessen passen sich die individuellen Produktionseinheiten an diese Voraussetzungen an und erfüllen die Planvorgaben mit möglichst geringem Aufwand.
In den Gesellschaften des real existierenden Sozialismus stellte sich eine Konstellation ein, die sich durchaus mit der marktwirtschaftlichen Ordnung vergleichen lässt. Das für moderne Warenökonomien typische Verhältnis individueller Reproduktion, die sich über Arbeit in einer Sphäre gesellschaftlicher Allgemeinheit realisiert, lässt sich für diese Gesellschaften auf mehreren Ebenen darstellen. Einerseits gilt dies für das Verhältnis von individuellen Arbeiter:innen und verstaatlichten Produktionseinheiten. Andererseits gilt es für das Verhältnis dieser Produktionseinheiten zur staatlichen Gesamt-Allgemeinheit. Für die Arbeiter:innen war es wichtig, dass ihre Arbeit betrieblich anerkannt wurde, damit sie den zugesagten Lohn und somit gesellschaftliche Konsumptionsmöglichkeiten erhielten. Für die einzelnen Betriebskollektive ging es darum, dass möglichst viel der im Betrieb geleisteten Arbeit von der Planbehörde anerkannt wurde, um die Fortexistenz dauerhaft gesellschaftlich abzusichern.
Insofern erscheinen die durch die kapitalistischen Formprinzipien konstituierten Abhängigkeitsbeziehungen, die Marx im Kapital beschreibt, auch in den realsozialistischen Gesellschaften – allerdings in einer spezifisch „sozialistischen“ Variante. Hier erscheinen sie als vom „sozialistischen Recht“ einer „sozialistischen Gesellschaft“ ausgehende Beziehungsweisen. Auffällig ist, dass die ML-Propaganda, analog zur Rechtsphilosophie von Hegel, den Freiwilligkeitsaspekt dieser Beziehungen betont.:
„Da die im sozialistischen Recht enthaltenen Verhaltensanforderungen mit den Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen übereinstimmen, werden sie zunehmend bewusst und freiwillig eingehalten. Soweit staatlicher Zwang bei der Rechtsverwirklichung angewandt werden muss, ist er Ausdruck dieser objektiven Interessen.“ (Herausgeberkollektiv, 537)
Eine grundlegende Kapitalismuskritik muss in der Lage sein, die basalen kapitalistischen Denk- und Praxisformen zu analysieren. Deshalb ist es wichtig, die kapitalistische Gesellschaft auf einer hier nur angedeuteten, sehr grundlegenden Ebene als Beziehungsform zu verstehen. Sie ist im Kern durch den Widerspruch von Besonderem und Allgemeinem konstituiert. In der bürgerlichen Gesellschaft erscheint er für uns als Widerspruch zwischen Privateigentum und einer marktvermittelten Allgemeinheit. Doch in seinem Kern war auch der Sozialismus durch diesen Widerspruch geprägt; er hat sich hier durch das Gegeneinander von zentraler Planbehörde und eigenverantwortlichen Betriebskollektiven dargestellt.
Literatur:
Dunkhase, Helmut (2022): Plädoyer für Planwirtschaft. Vom Umgang mit Widersprüchen in DDR, Sowjetunion und VR China. Köln : PappyRossa
Klein, Peter (1992): Die Illusion von 1917. Die alte Arbeiterbewegung als Entwicklungshelferin der modernen Demokratie. Bad Honnef : Horlemann
Kurz, Robert (2012): Geld ohne Wert. Grundrisse zu einer Transformation der Kritik der Politischen Ökonomie. Berlin : Horlemann
Lewed, Karl-Heinz (2021): Beziehungsstörung Kapitalismus Teil 1. Online abrufbar unter: https://www.krisis.org/wp-content/data/krisis_1_2021-Lewed-Beziehungsstoerung_Kapitalismus_web.pdf
Haug, Wolfgang Fritz (2005): Vorlesungen zur Einführung ins ,Kapital‘. Hamburg : Argument
Harvey, David (2011): Marx‘ ,Kapital‘ lesen. Ein Begleiter für Fortgeschrittene und Einsteiger. Hamburg : VSA
Heinrich, Michael (2021): Kritik der Politischen Ökonomie. Eine Einführung in ,Das Kapital‘ von Karl Marx. 15. Aufl. (3., durchgesehene Ausgabe). Stuttgart : Schmetterling
Herausgeberkollektiv (1977): Wörterbuch der Marxistisch-Leninistischen Soziologie. Berlin : Dietz
Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Werke in 20 Bänden. Hrsg. von Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel. Frankfurt a. M.: Suhrkamp, 1969–1971.
Marx, Karl / Engels, Friedrich: Marx-Engels-Werke (MEW). 44 Bände. Berlin: Dietz Verlag, 1956
Men, L.L. (2023): Was ist Sozialismus? Hamburg : Red & Black Books
Postone, Moishe (2003): Zeit, Arbeit und gesellschaftliche Herrschaft. Eine neue Interpretation der kritischen Theorie von Marx. Freiburg : ça ira
Reichelt, Helmut (1970): Zur logischen Struktur des Kapitalbegriffs bei Karl Marx. Frankfurt a.M. : Europäische Verlagsanstalt
Stahlmann, Johanna W. (1990): Die Quadratur des Kreises. In: Krisis. Beiträge zur Kritik der Warengesellschaft 8/9. Online abrufbar unter: https://www.krisis.org/1990/die-quadratur-des-kreises/
Stalin, Josef (1952): Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR. In Stalin Werke 15. Berlin : Dietz
Wolf, Dieter (2002): Der dialektische Widerspruch im Kapital. Ein Beitrag zur Marxschen Werttheorie. Hamburg : VSA
Anmerkungen:
1 Das zweite Kapitel des Kapital stellt sich somit als eine implizite Kritik an der Rechtsphilosophie Hegels dar. Es ist bemerkenswert, dass dieser Aspekt in nahezu allen gängigen Sekundärwerken nicht auftaucht. Weder Heinrich (2021, 60ff.) noch Harvey (2010, 61ff.), Fuchs (2017, 88ff.) oder Haug (2005, 153f.) gehen darauf ein. Einzig Franz Heilgendorff (2023, 176f.) erwähnt den Hegel-Bezug, interpretiert ihn jedoch als falschen Schein der zirkulationstheoretischen Ebene der Darstellung, auf der sich Marx hier befinde.
2 Deshalb wird in liberalen Theorien stets dem Geld eine mystische Kraft zugeschrieben, die tatsächlich in der gesellschaftlichen Vermittlung über die Arbeit begründet liegt. Moishe Postone geht diesem Aspekt in Zeit, Arbeit und gesellschaftliche Herrschaft ausführlich nach. Dort heißt es: „Aufgrund dieses besonderen Charakters gesellschaftlicher Vermittlung im Kapitalismus entsteht die für moderne westliche Weltsichten so charakteristische Antinomie zwischen einer ,säkularisierten‘, ‚dinglich‘ konkreten Dimension und einer rein abstrakten, wodurch der gesellschaftlich konstituierte Charakter beider Dimensionen ebenso verschleiert wird wie ihr inneres Verhältnis.“ (Postone 2003, 400)
3 Darauf aufbauend bestimmt Hegel die Person sogar als Eigentümerin ihrer eigenen Körperlichkeit (§47/48) und holt so begrifflich das äußerliche Verhältnis ein, mit dem die Individuen sich in der kapitalistischen Gesellschaft auf sich selbst beziehen.
4 Vgl. dazu Hegels Anmerkungen zum §63, in denen bereits einige Aspekte auftauchen, die Marx später leiten werden: „Bloßer Unterschied des Mehr oder Weniger – Was Geld ist, kann nur verstanden werden, wenn man weiß, was Wert ist – Es wird vieles klar, – wenn man die feste Bestimmung dessen hat, was Wert ist. Wert, sich erhaltende Möglichkeit, ein Bedürfnis zu befriedigen. Wert – in Geld ausgedrückt – für sich dargestellt. Geld kann nicht unmittelbar für sich gebraucht, sondern muß verwandelt werden – in spezifische Dinge. […] Das Qualitative verschwindet hier in der Form des Quantitativen.“ (HW 7, S. 136)
Hegel liefert zudem in diesem Zusammenhang eine frühe Form der Vorstellung vom Bedürfnis als einer Abstraktion, auf die Karl-Heinz Lewed in seinem Text zur Beziehungsstörung (Teil 2) hingewiesen hat: „Indem ich nämlich vom Bedürfnis spreche, ist dieses der Titel, worunter die vielfachsten Dinge sich bringen lassen, und die Gemeinsamkeit derselben macht, daß ich sie alsdann messen kann. Der Fortgang des Gedankens ist hier somit von der spezifischen Qualität der Sache zur Gleichgültigkeit dieser Bestimmtheit, also zur Quantität. […] Betrachtet man den Begriff des Werts, so wird die Sache selbst nur als ein Zeichen angesehen, und sie gilt nicht als sie selber, sondern als das, was sie wert ist“ (HW 7, S136).
5 Wir werden später darauf zurückkommen, dass Hegel diesen Wertbegriff nicht aus der Produktion, sondern aus den Tauschverhältnissen ableitet — so wie die Produktionssphäre überhaupt bei ihm außerhalb der Begriffsentfaltung bleibt.
6 Robert Kurz übersieht diesen Zusammenhang, wenn er Marx in Geld ohne Wert einen „methodologischen Individualismus“ unterstellt.
7 Vgl. dazu auch den folgenden Abschnitt zur Kritik der marxistischen Theoretisierung des Verhältnisses von 1. und 2. Kapital des Kapital.
8 Beide Darstellungen teilen eine gewisse Notwendigkeit im Verhältnis der dargestellten Begriffe, allerdings unterscheiden sie sich in ihrer Herleitung und Funktion sehr stark voneinander. Hegels System ist eine sich logisch entfaltende Begriffsdialektik, bei der jede Kategorie notwendig ihre Nachfolgerin erzeugt: Der Wille entfaltet Freiheit, Freiheit wird Person, Person bedarf Eigentum, Eigentum führt zum Vertrag usw. Diese Notwendigkeit ist ideell und beruht auf einer Art Begriffsakrobatik.
Marx argumentiert zwar ebenfalls mit Notwendigkeiten, doch diese Notwendigkeit ist ganz anderer Art. Die logische Bewegung von der Ware über den Wert zum Geld ist nicht aus der Vernunft des Begriffs abgeleitet, sondern aus den Beziehungsnotwendigkeiten eines historisch bestimmten Produktionsverhältnisses. Wenn er argumentiert, dass in einer Warengesellschaft Geld notwendig ist, weil sich die sozialen Beziehungen ohne ein allgemeines Äquivalent nicht stabil darstellen lassen, dann verweist er auf eine realgesellschaftliche Notwendigkeit, die weder im „Begriff“ aufgeht noch auf einen historischen Prozess der Durchsetzung der allgemeinen Wertform reduziert werden kann. Auf diese Weise bestimmt Marx Wert, Geld und Kapital als Resultate einer bestimmten gesellschaftlichen Beziehungskonstellation und kann so deutlich machen, dass sie keine „ewigen Kategorien“ sind, sondern sich (wenn auch nur gemeinsam) abschaffen lassen.
9 Ähnlich argumentiert auch Reichelt in seiner Dissertation (1970, 159 ff.), wenn er im ersten Kapitel die „ideelle Verdopplung“ der Ware der „wirklichen Verdopplung“ im Kapitel zum Austauschprozess gegenüberstellt. Erst durch die „gesellschaftliche Tat“ des Tauschakts der Warenbesitzer werde die Ware auf eine gesellschaftliche Allgemeinheit bezogen, weshalb dem Geld die zentrale Vermittlungsfunktion im Kapitalismus zukomme. (Reichelt 1970, 163f.) Aus diesen Überlegungen wird er später seine „Geltungstheorie“ entwickeln. Auch Wolf (2002, 207 ff.) übernimmt die zentrale Gegenüberstellung von ideeller und realer Darstellung als Differenz der ersten beiden Kapitel.
10 In weiten Teilen der rätekommunistischen Tradition wird ganz ähnlich argumentiert. So betont beispielsweise L. L. Men die zentrale Bedeutung von Privateigentum und Marktaustausch für den Kapitalismus. Nur „in einer Warenwirtschaft“ bilde das Geld „die Grundlage und das Maß, mit dem die Produktion berechnet und die Verteilung vorgenommen wird“ (Men 2023, 46). Aber auch eine rätekommunistische Gesellschaft beruht laut Men auf einer gesamtgesellschaftlichen Vermittlung vereinzelter Produktionseinheiten, die sich über die Arbeit auf eine gesellschaftliche Allgemeinheit beziehen.

