18.06.2026 

Eingeschränkte Mitsprache. Eine Baurechtsreform auf Kosten von Bürgern und Umweltschutz

Von Minh Schredle

(Ursprünglich erschienen in der Jungle World 2026/24 vom 11.06.2026)

Eine Reform des Baurechts soll dafür sorgen, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Das geht zu Lasten von Umweltschutz und Bürgerbeteiligung.

Der Wohnungsmangel in Deutschland hat nach Einschätzung des Pestel-Instituts das größte Ausmaß seit 30 Jahren erreicht. Dem Anfang 2026 veröffentlichten Sozialen Wohn-Monitor zufolge lag das Defizit Ende 2024 bei etwa 1,4 Millionen Wohnungen. Besonders schwer bei der Wohnungssuche haben es demnach Menschen unter 25, zum Beispiel Auszubildende und Berufseinsteiger:innen. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern leben, gaben der Untersuchung zufolge durchschnittlich 53 Prozent ihres Monatsbudgets für Mietkosten aus. Aber auch für diejenigen, die nach Abschluss ihres Arbeitslebens eine schmale Rente einfahren, macht sich der Mangel immer stärker bemerkbar.

Derweil hat die Bautätigkeit 2025 den niedrigsten Stand seit über einem Jahrzehnt erreicht. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung geht von einem jährlichen Bedarf von 320.000 neuen Wohnungen aus. Im vergangenen Jahr sind allerdings nur 206.600 entstanden, 18 Prozent weniger als im Vorjahr und damit so wenige wie zuletzt 2012.

»Wir haben jetzt Vorfahrt für den Wohnungsbau vereinbart«, sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD), als sie Ende Mai den Gesetzentwurf für eine Reform des Baurechts präsentierte. Neu sei darin, dass dem Wohnungsbau ein »überragendes öffentliches Interesse« eingeräumt wird: Damit sollen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt künftig begründen können, warum ein Bauprojekt Vorrang beispielsweise vor dem Umwelt- oder Denkmalschutz hat.

Jan-Marco Luczak, der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagt zu dieser Neuerung: »Damit durchbrechen wir lähmende bürokratische Fesseln, künftig entscheidet nicht mehr die« – stark gefährdete und streng geschützte – »Kreuzkröte, sondern wieder der gesunde Menschenverstand darüber, wo dringend benötigte Wohnungen gebaut werden.«

Hauptziel der Reform ist es, die kommunale Bauleitplanung zu beschleunigen. Diese dauere Hubertz zufolge häufig fünf oder sogar 15 Jahre, künftig soll sie in zwei Jahren erledigt werden können. Zum einen durch Digitalisierung, zum anderen, indem Klagerechte und Beteiligung eingeschränkt werden. Kommunen können auf freiwilliger Basis weiterhin mehr Bürgerbeteiligung anbieten – verpflichtend ist das nach den Plänen der Bundesregierung künftig aber nur noch für einen Zeitraum von 30 Tagen nach der Bekanntmachung der Bau- bzw. Erschließungsvorhaben im Netz.

Wer sich nicht rechtzeitig beschwert, kann es später nicht mehr

Zudem soll, »soweit europarechtlich zulässig«, auch »mit Wirkung für Rechtsbehelfe von Umweltvereinigungen« eine sogenannte materielle Präklusion eingeführt werden. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich ein einfaches Konzept: Wer sich nicht rechtzeitig beschwert, kann es später nicht mehr. Durch »nicht rechtzeitig gemachte Einwendungen« könnte dann nicht mehr die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans geltend gemacht werden.

Für sogenannte Schrottimmobilien, also verfallende Gebäude, sollen Kommunen künftig ein »Instandsetzungsgebot« aussprechen können, also eine Anweisung an die Eigentümer zur Sanierung. Bei »extremem Missbrauch« soll sogar eine Enteignung möglich sein.

Kritik kommt von Umweltverbänden

Die geplante Reform ist beim Deutschen Mieterbund, dem Städte- und Gemeindebund und Interessenverbänden der Bauindustrie überwiegend positiv aufgenommen worden. Kritik kommt von Umweltverbänden wie dem Naturschutzbund und aus der Opposition. Sylvia Rietenberg, zuständig für Stadtentwicklung in der Bundestagsfraktion der Grünen, sagte T-Online, die Regierung ziele »weiter auf Beschleunigung durch Deregulierung ohne soziale und ökologische Leitplanken«. Dabei gebe es im Gesetzentwurf keinerlei Unterscheidung zwischen »profitmaximierenden Bauvorhaben und solchen mit Gemeinwohlorientierung«.

Ähnlich äußerte sich die baupolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linkspartei, Katalin Gennburg: Der Gesetzentwurf offenbare eine »krasse Schieflage zugunsten renditegetriebener Investoren gegenüber wichtigen demokratischen Mitspracherechten der Menschen und dem Umweltschutz«. Nun muss sich der Bundestag mit dem Entwurf beschäftigen; nach den Plänen der Bundesregierung soll das Gesetz bis Anfang 2027 in Kraft treten.