16.07.2026 

Gemein sein statt Gemeineigentum. Das „Reformpaket” der Regierung betrifft auch das Thema Wohnen

Von Peter Samol

(Ursprünglich veröffentlicht in der Jungle World 2026/28 vom 09.07.2026)

Die Reformpläne der Bundesregierung sparen auch das Thema Wohnen nicht aus: Geschützt werden sollen vor allem die Interessen von Immobilienunternehmen.

»Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch ein Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.« So heißt es wörtlich unter Punkt 18 der insgesamt 34 Punkte des »Reformpakets«, der die Überschrift »Wohnungsbau« trägt.

Sollte das zum Gesetz werden, dann wäre der Berliner Initiative »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« der Boden unter den Füßen weggezogen. Sie strebt in Berlin die Enteignung von Immobiliengesellschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen an. Die betreffenden Wohnungen sollen Landeseigentum werden, um dadurch langfristig die Mieten senken zu können. Betroffen wären zirka 220.000 Wohnungen: Das sind 13 Prozent der 1,7 Millionen Berliner Mietwohnungen.

Enteignungen gehören zum bundesdeutschen Alltag. Jedes Jahr werden für Großprojekte wie zum Beispiel Straßen über 100 Enteignungen vorgenommen, allerdings immer auf Grundlage des Artikels 14 des Grundgesetzes (GG). Die Initiatoren des Berliner Begehrens berufen sich dagegen auf Artikel 15 GG. Hier geht es um Vergesellschaftung, das heißt: um die Überführung privaten Eigentums in Gemeineigentum. Ein entsprechendes Berliner Gesetz wäre ein Präzedenzfall. Artikel 15 GG kam noch nie zur Anwendung, doch die große Mehrheit der Rechtsgutachter hält das Vorhaben für verfassungskonform. Sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags betont, dass ein entsprechendes Gesetz des Landes Berlin verfassungsgemäß wäre.

Über das Berliner Volksbegehren wurde am 26. September 2021 gleichzeitig mit der damaligen Bundestags- und Berliner Abgeordnetenhauswahl abgestimmt. Mehr als eine Million Berliner – 59,1 Prozent der abgegebenen Stimmen – war seinerzeit für die Enteignung privater Wohnungsunternehmen. Das erforderliche Quorum von 600.000 Wahlberechtigten wurde damit deutlich übertroffen.

Franziska Giffey (SPD), die damals Regierende Bürgermeisterin von Berlin wurde, ließ den Volksentscheid aber ins Leere laufen. Statt das erforderliche Gesetz voranzutreiben, wartete sie die Entscheidung einer eigens eingerichteten Expertenkommission ab, die die Möglichkeit einer Vergesellschaftung prüfen sollte. Auch der Regierungswechsel infolge einer Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 änderte nichts. Das neue Stadtoberhaupt Kai Wegner (CDU) tat ebenso wenig, um den Volksentscheid durchzusetzen, obwohl die Expertenkommission im selben Jahr zu dem Ergebnis kam, dass Berlin die fraglichen Wohnungen vergesellschaften dürfe, vorausgesetzt, dass diese an eine gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Anstalt öffentlichen Rechts übertragen werden; ferner könne die Entschädigung, die an die betroffenen Wohnkonzerne gezahlt werden müsse, deutlich unter dem Verkehrswert liegen.

Da der Berliner Senat notorisch untätig blieb, beschloss die Initiative »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« im Jahr 2023, die Vergesellschaftung selbst in die Hand zu nehmen. Zusammen mit der Anwaltskanzlei Geulen und Klinger wurde, so Lara Eckstein, einer Sprecherin der Initiative, ein rechtssicheres Modell erarbeitet, mit dem im Fall des Erfolgs eines weiteren Volksentscheids sofort ein Gesetz in Kraft tritt, das die betreffenden Wohnungen in Gemeineigentum überführt. Ein Termin für den neuen Volksentscheid steht noch nicht fest, er wird aber frühestens 2027 stattfinden.

Hauptbetroffene wäre die Vonovia SE, die den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen 2021 übernommen hat. Die Vonovia-Aktien haben seit 2020 fast 60 Prozent ihres Werts eingebüßt, außerdem hat die Firma dem Manager-Magazin zufolge circa 39 Milliarden Euro Schulden, die durch rabiate Mieterhöhungen abgebaut werden sollen. Die sind zwar größtenteils rechtlich unhaltbar, aber viele Mieter stimmen ihnen aus Unkenntnis zu, wodurch sie rechtswirksam werden. Vonovia betreibt kaum Neubau, sondern kauft vor allem vorhandene Wohnimmobilien auf, was zur hohen Verschuldung wesentlich beigetragen hat. Das führt die im Reformpaket der Bundesregierung nun angeführte Begründung dafür, warum private Mietwohnungsbestände nicht mehr vergesellschaftet werden sollen (»der private Wohnungsbau soll nicht gefährdet werden«), ad absurdum.

Offensichtlich soll Punkt 18 des sogenannten Reformpakets vor allem die Vonovia SE schützen. Die Aktien des Unternehmens legten nach dem Bekanntwerden sofort um sechs Prozent an Handelswert zu. Noch ist die Reform lediglich eine Ankündigung, das entsprechende Gesetzgebungsverfahren dürfte einige Monate dauern. Für die Landtagswahlen, die im September in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt stattfinden werden, sagen die Wahlprognosen erhebliche Stimmenverluste für CDU und SPD voraus. Die Reformpläne dürften das Ihre dazu beitragen.