25.06.2026 

Mehr bezahlen, früher sterben. Wer erkrankt, soll künftig mehr Kosten selbst tragen

Von Ernst Lohoff

(Ursprünglich erschienen in der Jungle World 2026/25 vom 18.06.2026)

Die vorgesehenen Reformen im Gesundheitswesen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Wer krank wird, wird in Zukunft mehr Kosten selbst tragen müssen.

Mit dem Aufstieg des Wirtschaftsliberalismus zur herrschenden Ideologie hat sich die Bedeutung des Wortes »Reform« ins Gegenteil verkehrt. Früher stand der Begriff für Verbesserungen der sozialen Lage breiter Bevölkerungsschichten. Mittlerweile hingegen ist daraus ein Ausdruck für die Beschneidung des Sozialstaats und die Umverteilung von unten nach oben geworden.

Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz), das die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt hat, ist ein Lehrstück für diese Bedeutungsumkehr. Mit einer Entlastung der Krankenkassen in Höhe von 16,3 Milliarden Euro soll ein Defizit von 15 Milliarden Euro gedeckt werden. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (beide CDU) sprechen von einer »historischen Sozialstaatsreform«, die »für lange Jahre Sicherheit« bringe. Doch was die Regierung als Problemlösung feiert, erweist sich bei genauer Analyse als konsequente Fortsetzung einer Politik, die das öffentliche Gesundheitswesen seit Jahrzehnten destabilisiert – und nun die Folgen dieser Destabilisierung auf die Versicherten abwälzt und dem Pflegepersonal aufbürdet.

Diese Reform bewirkt keine Kostensenkung, sondern eine Lastenverschiebung: Wer krank ist, soll künftig mehr Kosten selbst tragen. Bereits im vergangenen Jahr machte der CDU-Politiker und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, im Gespräch mit der Rheinischen Post die Richtung deutlich, in die es gehen soll: »Wir müssen uns von einer unsolidarischen Vollkasko-Mentalität verabschieden. Gesundheit ist keine All-inclusive-Dienstleistung des Staates.« Mit dem Versprechen, dass die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabil bleiben, soll den Beitragszahlern die Verringerung der Versicherungsleistungen schmackhaft gemacht werden. So steigt die Mindestzuzahlung für Medikamente von fünf auf 7,50 Euro. Der Zuschuss zum Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent und damit auf das Niveau von vor 2020. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne eigenes Einkommen wird ab 2028 eingeschränkt. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge belaufen sich die Mehrbelastungen für die Versicherten im Jahr 2027 allein auf 3,8 Milliarden Euro.

Was die geplanten Einsparungen angeht, wird der Hauptkostentreiber verschont: die Ausgaben für Arzneimittel, der zweitgrößte Posten der GKV. Diese beliefen sich im Jahr 2024 auf 59,3 Milliarden Euro, ein Anstieg von mehr als neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Seit Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) im Jahr 2011 sind die Ausgaben für Medikamente um mehr als 125 Prozent gestiegen.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK beschrieb 2025 die Mechanismen, die dazu führen. Pharmaunternehmen sind verpflichtet, für jedes neu zugelassene Medikament den (Zusatz-)Nutzen zu belegen. Durch Strategien wie die »Orphanisierung«, also die Umklassifizierung von Präparaten als Mittel gegen seltene Erkrankungen, umgehen die Unternehmen diese Pflicht, um Preisdeckelungen zu vermeiden. Das Ergebnis: Patentgeschützte Arzneimittel, die sieben Prozent der verordneten Tagesdosen ausmachen, verursachen 54 Prozent der Arzneimittelkosten. Allein für Krebstherapeutika gab die GKV im Jahr 2024 mehr als neun Milliarden Euro aus – das ist mehr als die Hälfte der Summe, die die Bundesregierung im Jahr 2027 einsparen will. Einzelne Einmaltherapien kosten bis zu drei Millionen Euro pro Patient.

Daseinsvorsorge der Profitabilität untergeordnet

Wie reagiert die Bundesregierung auf eine Pharma-Lobby, die schon vor dem Inkrafttreten der Reform mit Standortverlagerungen droht und preisgedeckelte Medikamente für Privatpatienten reservieren will? Die bestehenden Preisobergrenzen im AMNOG-Verfahren, mit Hilfe dessen der GKV-Spitzenverband Erstattungsbeträge mit der Pharmaindustrie aushandelt, werden gestrichen – während orphan drugs völlig unreguliert bleiben, also Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten, die höchstens fünf von 10.000 Personen betreffen.

Seit den achtziger Jahren wird auch im Klinikbereich die Daseinsvorsorge der Profitabilität untergeordnet, und es entstanden börsennotierte Klinikkonzerne. Um die betriebswirtschaftliche Logik im Gesundheitswesen durchzusetzen, war die Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2003 ein entscheidender Schritt. Seitdem bestimmt die sogenannte Abrechnungsoptimierung das Handeln der Kliniken, nicht der medizinische Bedarf. Das Ziel ist Umsatzsteigerung: Gutdotierte Eingriffe, ob nötig oder nicht, entsprechen dem wirtschaftlichen Interesse. Aufwendige Grundversorgung lohnt sich nicht und gerät ins Hintertreffen.

Dieser Systemfehler ist für die Regierung kein Thema. Gespart wird dort, wo seit Jahrzehnten gespart wird und wo private Krankenhausunternehmen bevorzugt sparen: beim Personal. Das Pflegebudget – seit 2020 das Instrument, mit dem Kliniken angesichts des Pflegenotstands das Personal finanzieren, das die Patienten versorgt – soll ab 2027 gedeckelt werden. Es darf dann nur noch so stark wachsen wie die Einnahmen der GKV, in den Jahren 2027 bis 2029 sogar um einen Prozentpunkt weniger. Im Endeffekt bedeutet das für die Pflegekräfte Lohnzurückhaltung und Personalabbau, während die Patienten mit einer Verschärfung des Pflegenotstands rechnen müssen. Kein Wunder, dass am 10. Juni vor der Gesundheitsministerkonferenz in Hannover 7.000 bis 8.000 Menschen an einer Protestdemonstration teilnahmen, zu der die Gewerkschaft Verdi aufgerufen hatte.

Deutsches Gesundheitssystem teuer und ineffizient

In Deutschland hat es Tradition, dass der Bund aus Gründen der Haushaltskosmetik Kosten, die er eigentlich übernehmen müsste, an die GKV auslagert. So müsste die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern eigentlich vollständig aus Steuermitteln finanziert werden, also von allen Steuerpflichtigen – auch von Unternehmen und Selbstständigen.

Der Staat zahlt pro Kopf jedoch nur eine Pauschale von 133,17 Euro monatlich an die GKV, obwohl eine kostendeckende Pauschale das Dreifache betragen müsste. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls ein Gutachten des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (Iges), eines Forschungs- und Beratungsunternehmens, das Studien zum Gesundheitswesen erstellt.

Das führt Jahr für Jahr zu einem Defizit von etwa zehn Milliarden Euro im Haushalt der GKV. Die Bundesregierung sieht zwar eine Gegenfinanzierung vor – 250 Millionen Euro ab 2027, 500 Millionen ab 2028. Gleichzeitig kürzt der Bund seinen regulären GKV-Zuschuss jedoch um zwei Milliarden Euro jährlich. Per saldo entzieht die Bundesregierung der GKV also mehr Geld, als sie ihr gibt. Die Schließung der Finanzlücke ist im Gesetzentwurf erst für das Jahr 2051 vorgesehen.

Die in den vergangenen Jahrzehnten eingeführten wirtschaftsliberalen Elemente machen das deutsche Gesundheitssystem teuer und ineffizient. Doch die schwarz-rote Regierung ist entschlossen, die für die Misere verantwortliche Politik fortzusetzen. Wohin dieser Kurs führt, lässt sich in den USA beobachten. Im wirtschaftsliberalen Paradies liegen die Pro-Kopf-Ausgaben des Gesundheitswesens rund 60 Prozent höher als in Deutschland, die Lebenserwartung ist dort drei Jahre niedriger.