Von Ernst Lohoff
Ursprünglich erschienen in der Jungle World 2026/4 vom 20.01.2026
Die SPD hat Pläne vorgelegt, die steuerliche Privilegierung von Unternehmenserben einzuschränken. Die Union zeigt sich empört, dabei könnte das Bundesverfassungsgericht der Koalition bald keine Wahl mehr lassen.
Kapital, also auf Selbstvermehrung programmiertes Geld, ist potentiell unsterblich. Allerdings benötigt es menschliche Eigentümer – und die sind es nicht. Die bürgerliche Gesellschaft hat einen Ausweg aus diesem Widerspruch gefunden. Das Erbrecht sorgt dafür, dass das Kapital bleibt, wenn der Mensch geht.
Dem deutschen Erbrecht ist das Selbsterhaltungsbedürfnis des Kapitals besonders heilig. Wer nur das elterliche Häuschen und Mamas Rücklagen erbt, zahlt ab einem bestimmten Betrag Erbschaftsteuer. Wer hingegen ein Unternehmen erbt und verspricht, es sieben Jahre weiter zu führen, zahlt in der Regel gar nichts. Zwar sieht der Gesetzgeber ab einem Unternehmenswert von 26 Millionen Euro eine »Verschonungsbedarfsprüfung« vor. Diese soll klären, ob die Erben wirklich gezwungen wären, das Betriebsvermögen anzutasten, um die Erbschaftsteuer zu zahlen.
Diese Regelung lässt jedoch riesige Schlupflöcher, die es auch Superreichen erlauben, sich arm zu rechnen. Bei den 45 Großerben, die 2024 insgesamt zwölf Milliarden Euro erbten und diese Prozedur durchliefen, lag der effektive Steuersatz im Durchschnitt bei 1,5 Prozent, berichtete das Netzwerk Steuergerechtigkeit. Kein Wunder, dass die Erbschaftsteuer nur 1,1 Prozent des Gesamtsteueraufkommens ausmacht und damit weniger als die Tabaksteuer.
Diese Privilegierung der Reichen und Superreichen empfindet die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung als ungerecht. Auch das Bundesverfassungsgericht hat Einwände gegen diese Ungleichbehandlung deutlich gemacht. Bereits zweimal, 2006 und 2014, hat es die Verschonungsregeln für »teilweise verfassungswidrig« erklärt. Doch die jeweiligen Bundesregierungen haben nur kosmetische Korrekturen vorgenommen. Derzeit sind erneut Verfassungsklagen anhängig und das Bundesverfassungsgericht hat für dieses Jahr ein neues Urteil angekündigt: Eine erneute höchstrichterliche Abmahnung droht.
Vor diesem Hintergrund versucht die SPD, sich als das soziale Gewissen der Regierung zu profilieren, und hat einen Reformvorschlag vorgelegt. Bei vererbten Privatvermögen soll an die Stelle der bisherigen komplizierten Regelung der Freibeträge ein pauschaler Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Erbe treten. Alles darunter soll komplett steuerfrei bleiben. Bisher können Eltern ihren Nachkommen alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei vererben.
Unterstützung von Wirtschaftsliberalen
Für Firmen sind Freibeträge von fünf Millionen Euro vorgesehen. Die bisherigen Verschonungsregeln sollen weitgehend abgeschafft werden. Allerdings ist geplant, dass Firmenerben die Steuer nicht auf einen Schlag entrichten müssen, sondern sie über einen Zeitraum von 20 Jahren abbezahlen können. Dadurch soll verhindert werden, dass Firmen Kapital entzogen wird. Auf die Höhe des Steuersatzes hat sich die SPD nicht festgelegt, die soll wohl mit dem Koalitionspartner ausgehandelt werden.
Die Umsetzung dieser Pläne würde das Steuerrecht sicherlich vereinfachen. Das Hauptargument der SPD-Führung ist jedoch ein anderes. »Wir wollen für mehr Leistungsgerechtigkeit sorgen«, sagte Wiebke Esdar, die für Finanzpolitik zuständige stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag. Die Pläne bekamen sogar Unterstützung von Wirtschaftsliberalen wie der Münchner Ökonomin Monika Schnitzer (Mitglied des wirtschaftlichen Beratungsgremiums der Bundesregierung, der sogenannten Wirtschaftsweisen). Sie hält es für evident, dass eine solche Reform die Existenz von Unternehmen nicht gefährdet.
Genau das behaupten natürlich die üblichen Verdächtigen, wie der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, der vor sinkenden Investitionen und einer Verschärfung der Wirtschaftskrise warnt. Das Institut der Deutschen Wirtschaft stößt ins gleiche Horn: Die Pläne der SPD gingen insbesondere zu Lasten von »Familienunternehmen«.
Erbschaftsteuer à la SPD »maximal toxisch« und »leistungsfeindlich«
Wie nicht anders zu erwarten, stand die Union bei den Stichworten Familie und Unternehmen Gewehr bei Fuß und schmetterte die SPD-Vorschläge ab. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wirft dem Koalitionspartner vor, mit seiner Initiative »zusätzliche Verunsicherung in die Bevölkerung und insbesondere in die mittelständischen Betriebe hineinzubringen«. Alexander Hoffmann, der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, nannte eine Reform der Erbschaftsteuer à la SPD »maximal toxisch« und »leistungsfeindlich«.
Mit der Leistung haben es also Schwarz und Rot gleichermaßen, nur eben mit unterschiedlichen Akzenten. Die SPD wirbt mit dem Slogan »Erben ist keine Leistung«. Die Union denunziert Kritik an der Privilegierung großer Vermögen bei der Erbschaftsteuer hingegen als Ausdruck von Sozialneid und als Anschlag auf die wirtschaftlichen Leistungsträger – und damit auf die Grundlagen des nationalen Wohlstands.
Ein Kompromiss wird sich da kaum finden lassen. Die Frage der Erbschaftsteuer hat nicht nur praktische Bedeutung, da der Fiskus dringend auf Mehreinnahmen angewiesen wäre, sondern sie hat auch einen nicht zu unterschätzenden symbolischen Wert. Die Union rechtfertigt ihr Festhalten am derzeitigen Steuerrecht stur mit der neoliberalen Trickle-down-Theorie, der zufolge der Wohlstand der Reichen letztlich auch der übrigen Bevölkerung zugutekomme. In der Praxis aber subventioniert sie – genauso wie die vorherige rot-grün-gelbe Regierung – die Unternehmen mit Abermilliarden aus Steuermitteln.
Unterdessen scheint auch bei der SPD ausgemacht zu sein, dass die zum Teil erheblichen Erbschaften der Mittelschicht – zum Beispiel die Immobilie für eine Million Euro oder die Arztpraxis, solange sie keine fünf Millionen Euro wert ist – völlig steuerfrei bleiben sollen.
Die SPD würde einen weiteren Schritt in Richtung Selbstmarginalisierung gehen, wenn sie den für die Union typischen Behauptungen nachgäbe. Den Sozialdemokraten sitzt die Linkspartei im Nacken. Deren Co-Vorsitzender Jan van Aken gab zum Thema Erbschaftsteuer zu Protokoll: »Hier wird sich zeigen, ob die SPD wirklich mitregiert oder ob sie einfach nur am Katzentisch sitzt und alles abnickt, was die CDU entscheidet.«
Aber erst einmal ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Wenn dieses die geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt und damit eine Neufassung des Erbrechts erzwingt, dürfte der Koalitionskonflikt erst so richtig ausbrechen.


