03.04.2026 

Das merkwürdige Verhältnis der Union zur Meinungsfreiheit. Interview mit Ronen Steinke

Von Martin Brand

Ursprünglich erschienen in der Jungle World 2026/13 vom 26.03.2026

Strafverfahren wegen Politikerbeleidigung, politisch motivierte Anklagen, Wolfram Weimers Ruf nach dem Verfassungsschutz: Der Jurist und Autor Ronen Steinke kritisiert, dass der Staat immer öfter gegen Meinungsäußerungen vorgeht.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) besteht weiter darauf, dass es richtig und rechtmäßig war, drei linke Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen. Wie bewerten Sie, was da gerade passiert?

Es ist ja vordergründig ein Akt zum Schutz der Demokratie, und das macht die ganze Sache so abgründig. Die Behauptung, mit der Weimer operiert – man wolle kein Steuergeld an Demokratiefeinde verschenken –, klingt erst einmal vernünftig. Sie verschleiert aber die Frage, wer definiert, wer die Demokratiefeinde oder Extremisten sind. Der Verfassungsschutz ist nicht wissenschaftlich objektiv, sondern sehr stark ideologiebasiert. Wenn man ihn beurteilen lässt, welche Buchhandlungen demokratiekompatibel sind, kommen manchmal erstaunliche Dinge dabei heraus.

Ich war schon öfter über die Entscheidungen des Verfassungsschutzes verdutzt und bin es auch in diesem Fall. Die Buchhandlung »Zur schwankenden Weltkugel« in Berlin kenne ich näher: Es ist völlig gaga zu unterstellen, dass das Menschen seien, die eine Diktatur befürworten. Eine Buchhandlung zu betreiben, heißt ja sowieso nicht, dass man politisch kandidiert, sondern man stellt Bücher ins Regal, und die Leute kaufen sie oder kaufen sie nicht. Die Betreiber machen sich den Inhalt von Büchern nicht zu eigen. Sie machen sich höchstens die Haltung zu eigen, dass Bücherlesen klüger macht. Der Geheimdienst tut jetzt so, als würde im Bücherregal eine politische Programmatik aufscheinen. Mit der Einbeziehung des Verfassungsschutzes im Kulturbereich hat Weimer wirklich Neuland betreten.

Weimer hat über das sogenannte Haber-Verfahren beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfragt, ob »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« über die Buchläden vorliegen. Wie ist das rechtlich zu bewerten?

Es ist sehr zweifelhaft. Der Verfassungsschutz hat vor vier Jahren vom Bundesverfassungsgericht einen großen Anpfiff bekommen: Das Gericht hat sehr große Zweifel geäußert, ob es sinnvoll ist, dass dieser Inlandsgeheimdienst teilweise Polizeiaufgaben übernimmt, politische Sachverhalte bewertet und sich zunehmend in allen möglichen Bereichen ausbreitet. Daraufhin sind Gesetze angepasst worden wie das Verfassungsschutzgesetz des Bundes. Es ist explizit hineingeschrieben worden, was der Dienst darf und was er nicht darf. Aber nirgends steht, dass er konsultiert werden darf, wenn es um so etwas wie Kultur- oder Buchhandlungspreise geht. Sondern es ist nur hineingeschrieben worden, dass er aktiv werden darf, wenn es um große Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder um Terrorgefahr geht. Wenn ich also eine Prognose abgeben soll: Nach derzeitiger Lage ist es nicht erlaubt, was die Regierung hier mit dem Haber-Verfahren macht.

In Ihrem neuen Buch »Meinungsfreiheit« kritisieren Sie Gesetzesverschärfungen und eine intensivierte Strafverfolgung bei Meinungsäußerungen. Gibt es eine, die Sie besonders problematisch finden?

Das große Problem, das sich bei Weimer deutlich zeigt und das mich auch bei der Strafjustiz sehr beschäftigt, ist die unheimliche Schwammigkeit dieser neuen Verfolgungsvorschriften. Durch Weimer sind jetzt alle Buchhändler verunsichert, weil niemand mehr weiß, wer alles vom Verfassungsschutz überprüft wurde. Und die Ansage ist ja auch, dass man es nicht erfährt. Das heißt also, alle müssen damit rechnen, dass sie überprüft werden.

Genauso ist es auch bei der Strafjustiz: Es gab immer schon Staatsanwaltschaften, die gegen »Beleidigung« oder »Volksverhetzung« vorgingen. Diese Begriffe waren von jeher ein bisschen schwammig. Was sie umfassen, ist aber in den vergangenen Jahren durch eine ausufernde Interpretation teilweise überhaupt nicht mehr zu überblicken. Die Folge davon ist, dass riesige Spielräume entstanden sind, die von der Justiz mal so oder so verwendet werden, politisch auch mit einer gewissen Willkür.

Können Sie das an einem Beispiel zeigen?

Wir haben das nach dem 7. Oktober 2023 gesehen. Da haben Leute entsetzliche, die Hamas verherrlichende Dinge gesagt, zu einer Zeit, als die Stimmung wirklich brenzlig war, etwa durch Attacken auf Synagogen. Damals hat die Justiz, aus meiner Sicht nachvollziehbar, gesagt: »Wer in so einer Situation aufstachelt und aufrührerische Reden hält, ist wirklich gefährlich, das bestrafen wir.« Gleichzeitig gab es aber auch Leute wie den ehemaligen Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP), der sehr geschmacklos auf Facebook gepostet hat, der Gaza-Streifen »gäbe einen suuuper Parkplatz am Mittelmeer«. Der also die Phantasie geäußert hat, man solle da doch alles plattmachen. Eine vollkommen unsägliche Aussage zu einer Zeit, als hier in Deutschland Leute vollkommen fertig mit den Nerven waren, weil sie Angst um ihre Angehörigen in den Palästinensergebieten hatten. Das ist aber nicht bestraft worden, obwohl man das juristisch genauso gut hätte begründen können. Die Justiz hat große Spielräume, und die nutzt sie oft mit einer bestimmten Schlagseite. Das halte ich für eine Form der politischen Justiz, an die wir uns nicht gewöhnen sollten – viele scheinen sich aber daran zu gewöhnen.

Sie kritisieren unter anderem die Einführung des Straftatbestands der »Politikerbeleidigung« im Jahr 2021, der zu teils skurrilen Strafverfolgungen geführt hat. Gab es nicht dennoch auch gute Gründe, diesen Paragraphen einzuführen?

Doch, sicher. Die Intention war eine gute. Der Gedanke war, dass es der Meinungsfreiheit nicht gut tun würde, wenn immer die Gleichen niedergebrüllt werden, also muss man etwas dagegen tun. Wenn man das einfach so laufen ließe, würde das dazu führen, dass sich bestimmte Personen aus der Debatte zurückziehen. Die Idee der besonders scharfen Bestrafung von Politikerbeleidigung war gemünzt auf Kommunalpolitiker:innen, die keinen Personenschutz haben und jeden Schutz brauchen können. Derzeit wird der Straftatbestand aber ganz stark angewandt auf Frechheiten gegen die Mächtigsten im Land. Wenn zum Beispiel der Bundeskanzler als »Pinocchio« bezeichnet wird, gibt es dafür jetzt ein Strafverfahren, so wie kürzlich in Heilbronn.

Meine Intelligenz beleidigt es mehr, wenn jemand sagt, Friedrich Merz sei der ehrlichste Politiker überhaupt. Ich möchte lieber in einem Land leben, wo man ihn »Pinocchio« nennt. Weil der Paragraph so schwammig gehalten worden ist, ufert das völlig aus. Man muss als Bürger immer den Überblick haben können, was der Staat von einem verlangt. Und diesen Überblick hat derzeit niemand mehr. So etwas macht die Menschen klein, und deswegen bin ich der Meinung, dass eigentlich gar keine Regierung einen solchen Paragraphen haben sollte.

Bei den im Buch geschilderten Fällen gehen Sie davon aus, dass das Gegenüber grundsätzlich an einem Meinungsaustausch interessiert ist. Wie geht man aber etwa mit extremistischen antiisraelischen Demonstranten um, die auf den Abbruch jeglicher Diskussion zielen?

Ich wünsche mir generell nicht viel vom Staat, aber man braucht ihn da, wo es darum geht, Räume offenzuhalten und zu verhindern, dass einzelne Leute sie kapern und sagen, nur wir reden und sonst niemand. Wenn zum Beispiel an einer Universität der komplette Campus besetzt wird von Leuten, die auch durch physische Einschüchterung oder durch das Zeichnen bedrohlicher roter Dreiecke dafür sorgen, dass Leute, die eine Gegenmeinung haben, wirklich lebensmüde sein müssten, wenn sie sich da noch an Diskussionen beteiligten, ist Polizei notwendig. Wenn man das laufen ließe, wäre das nicht liberal oder meinungsfreiheitsfreundlich, sondern es wäre das Gegenteil: die totale Kapitulation. Und es würde dazu führen, dass am Ende Faustrecht herrscht. Das Ideal ist also nicht, dass der Staat abwesend sein soll und alle Kräfte sich völlig frei entfalten, da bin ich nicht naiv.

Aber?

Wenn man voraussetzt, dass der Staat nur die Aufgabe wahrnimmt, Gewalt und Einschüchterung zu verhindern, dann sollten diejenigen, die an öffentlichen Debatten teilnehmen, so robust und nervenstark sein, dass sie nicht einfach aus dem Raum rennen, wenn jemand etwas sagt, was ihnen nicht passt. Das ist leider etwas, das wir in den vergangenen zwei, drei Jahren ziemlich oft gesehen haben. Man gewinnt auf diese Weise keine Debatte und man ändert auch niemandes Meinung. Man macht es sich nur noch gemütlicher in seinem kleinen Mief.

Sollte die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stehen?

Davon halte ich nicht so viel. Man darf in Deutschland die abstrusesten politischen Meinungen haben. Man darf finden, es soll die Todesstrafe wieder geben, oder fordern »Deutschland von der Karte streichen, Polen muss bis Frankreich reichen«: Das ist alles legal, und das darf man auch in der Zeitung schreiben. Es wäre ein Tabubruch, wenn man jetzt nicht mehr der Meinung sein dürfte, den Staat Israel solle es nicht geben. Ich teile diese Meinung natürlich nicht, ich finde sie ziemlich dumm und herzlos. Aber ich finde es rechtsstaatlich ganz verfehlt, hier mit Verboten zu kommen, die im Übrigen auch nichts bewirken würden. Die USA haben eine lange Tradition der Redefreiheit und sind uns da sehr weit voraus. Es gibt dort Urteile aus früheren Jahrzehnten, die mit großen Weisheiten aufwarten. Eine ganz wichtige dieser Weisheiten ist: Das Beste, was gegen widerwärtige politische Reden hilft, ist Gegenrede. Nicht Rede unterdrücken, Worte verbieten, sondern im Gegenteil: more speech.

Ronen Steinke ist rechtspolitischer Korrespondent der »Süddeutschen Zeitung« und moderiert den Podcast »Ist das gerecht?«. In seinem neuen Buch »Meinungsfreiheit. Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen« kritisiert er, dass in den vergangenen Jahren staatliche Einschränkungen der Redefreiheit zugenommen haben.